2.8. Büchners gerichtliche Verfolgung

Frankfurter Wachensturm Gegen einen großen Teil von Büchners Freunden und Bekannten in Hessen waren nach dem Frankfurter Wachensturm vom 3. April 1833 gerichtliche Ermittlungen im Gange. In die Pläne zu dem Aufstandsversuch eingeweiht oder aktiv an der Vorbereitung beteiligt waren mindestens neun Absolventen des Darmstädter „Pädagogs“: Georg Gladbach, Adolf Heumann, Franz August Gros, Christian Kriegk, Friedrich Walloth, Carl Stamm, Hermann Wiener, Hermann Dittmar und Hermann Trapp. Die „Gesellschaft der Menschenrechte“ in Gießen Hinzu kamen weitere Mitverschworene in der Gießener und der Darmstädter „Gesellschaft der Menschenrechte“. In Gießen waren dies die Studenten August Becker, Gustav Clemm und  Jacob Friedrich Schütz sowie die Handwerker Georg Melchior Faber und David Schneider, Die „Gesellschaft der Menschenrechte“ in Darmstadt in Darmstadt die Handwerker Christian Kahlert , Johann Georg Müller und Wilhelm Wetzel, außerdem die Studenten Jacob Koch und Adam Koch. Friedrich Ludwig Weidig An den Planungen zum Wachensturm beteiligt waren schließlich Friedrich Ludwig Weidig und etliche seiner ehemaligen Butzbacher Schüler, so Büchners späterer Freund Wilhelm Braubach oder auch Carl Zeuner, einer der Kuriere des Hessischen Landboten. Einige der Genannten wurden nach 1833 in Untersuchungshaft genommen, jedoch – mit Ausnahme von Georg Gladbach – im Laufe des nächsten Jahres aus Mangel an Beweisen entlassen.

Andere Verdächtige und weitere nur an dem Landboten-Projekt Beteiligte gerieten erst später ins Visier der Behörden. Einige von ihnen konnten rechtzeitig fliehen, andere wurden im Frühjahr 1835 verhaftet und in der Regel 1838 verurteilt und Anfang 1839 amnestiert.

Georg Büchner war am Frankfurter Wachensturm selbst nicht beteiligt. Zeitleiste August 1833 Er verstieß nach unserer Kenntnis erstmals im August 1833 gegen die Gesetze durch eine eidesstattliche Falschaussage, mit der er den wegen Teilnahme an den Planungen zum Wachensturm am 22. Mai 1833 verhafteten Studenten Christian Kriegk entlastete. Einleitung zu Der Hessische Landbote Im Winter 1834 vereinbarte er mit Friedrich Ludwig Weidig die Abfassung des Hessischen Landboten, Der „Oberhessische Preßverein“ am 3. Juli 1834 nahm er an der Gründungssitzung des „Oberhessischen Preßvereins“ teil, auf der der Druck des Landboten beschlossen wurde. Am 5. Juli brachte er gemeinsam mit Jakob Friedrich Schütz das Manuskript des Landboten zu dem Drucker Carl Preller nach Offenbach.

Am Abend des 1. August ging Büchner von Gießen über Butzbach nach Offenbach, um  Carl Preller von der Verhaftung des Landboten-Kuriers Karl Minnigerode zu informieren.

Zeitleiste 1. bis 5. August 1834Während seiner Abwesenheit informierte der Weidig-Freund Johann Konrad Kuhl , der schon früher den Wachensturm und kurz zuvor die Kuriere des Landboten verraten hatte, den Leitenden Staatsminister Karl du Thil von Hessen-Darmstadt über Büchners Autorschaft am Hessischen Landboten.

HL Dok 3.4.6 Du Thil an Georgi Du Thil leitete die Nachricht – „Der Student Büchner zu Giessen“ sei „Verfasser der in Rede stehenden revolutionären Druckschrift“ – am 2. August weiter an den Universitätsrichter Conrad Georgi und wies ihn an, Büchner zu verhaften und sein Zimmer zu versiegeln. Georgi drang am 4. August Morgens um 5 Uhr in das betreffende Haus ein. Der Vermieter teilte ihm mit, HL Dok 3.4.9. Georgi an Du Thil Büchner habe am 2. August (dies irrtümlich statt des 1. August) „Abends gegen 7 Uhr, also 24 Stunden nach Minnigerodes Verhaftung“, das Haus verlassen. Auch habe Büchner „längere Zeit in Straßburg studirt“, „sehr häufig Reisen unternommen, und eine starke Correspondenz geführt“, jedoch „wenig Umgang und auch nur mit solchen Studierenden geführt, die bekannter Maßen republicanischen Gesinnungen huldigen“. Die irrtümliche Zeitangabe des Vermieters erwies sich als unschätzbar glücklicher Umstand. Dass Büchner etwa auf dem Umweg über Offenbach den Drucker hätte warnen können, war damit ausgeschlossen.

Georgi beschlagnahmte in dem Zimmer Briefe von Büchners Straßburger Briefpartnern. 5. August 1834. An die Eltern Aus Eugen Boeckels Briefen an Büchner schloss er, „daß Büchner nach Frankfurt gegangen sey“. Er schickte an das dortige Polizeiamt ein „Signalement“Büchners, HL Dok 3.4.10. Signalement also einen behördeninternen Steckbrief, sowie einen Bericht „mit dem Ersuchen , nach zu spüren, zu durchsuchen und Alles zu verhaften, was verdächtig sey.“ Aufgrund von Georgis Brief schickte das Polizeiamt der Freien Stadt Frankfurt am 5. August an die preußische Polizeidirektion in Koblenz das Ersuchen, den „Stud. med. Eugen Boeckel aus Strasburg“ in der Sache „Verbreitung revolutionärer Schriften, insbesondere den so betitelten hessischen Landboten, erste Botschaft“ zu vernehmen (zit. nach Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.2, S. 185 f.). Der nichtsahnende Boeckel hatte jedoch Koblenz bereits vor Eingang des Schreibens verlassen. Er wurde am 7. August in Mainz aufgegriffen und bestätigte im Verhör Büchners Aussagen.

Büchner fand bei seiner Rückkehr von Offenbach über Frankfurt, Vilbel und Butzbach nach Gießen am 5. August sein Zimmer versiegelt vor, begab sich zu Georgi und fragte, „warum in seiner Abwesenheit seine Effecten durchsehen und unter Siegel genommen worden seyen“ HL Dok. 3.4.13. Georgi an du Thil, 5. August 1834 Er erklärte seine Abwesenheit mit seinem Besuch bei seinem Freund Boeckel, den zu sehen er „über Butzbach nach Frankfurt gegangen“ sei. Den Eltern gegenüber bekundete er seine Empörung über Georgis gesetzwidriges Eindringen in seine Privatsphäre. 5. August 1834. An die Eltern Georgi notierte als verdächtig Büchners Reiseroute „auf Seitenwegen“ und die Ähnlichkeit mit Minnigerodes Reise, merkte aber an, daß „Büchner sich gewiß nicht gestellt haben würde, wenn er sich nicht hinlänglich sicher wüßte“. Entgegen du Thils Anweisung verzichtete er auf Büchners Verhaftung. Das Hofgericht, so seine Begründung, werde Büchners Festnahme nicht zustimmen, solange keine Beweise gegen ihn vorlägen.

In einem Schreiben an Du Thil vom 17. August fasste Conrad Georgi die bisherigen Erkenntnisse zusammen. Büchners Alibi werde in sämtlichen Punkten durch die Befragungen Boeckels, des Pfarrerehepaars Becker in Frankfurt und der Wirtsleute in Vilbel bestätigt. Dennoch scheine „der Zweck seiner Reise, wie er ihn angiebt, nach Böckels Aeußerung lediglich fingirt und die Zufälligkeit deßen Einladung nach Frankfurt glücklich genug benützt zu werden, die wahre Absicht zu bemänteln“, denn es stehe fest, daß Büchner Gießen erst nach Minnigerodes Verhaftung verlassen habe. Gegenüber dem Friedberger Untersuchungsrichter habe er, Georgi, sich bereits ‚erboten‘, „den Büchner, sobald es verlangt werde, zur gerichtlichen Vernehmung zu sistiren.“ (zit. nach Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.2, S. 192.)

Einzelne hessische Beamte wussten demnach seit Anfang August, dass Büchner der Verfasser des Landboten war. Andere kannten das von Georgi versandte behördeninterne „Signalement“ und betrachteten Georg Büchner demnach als zwar nicht aktiv gesucht, aber doch als verdächtig. Ihn zu überführen hätte Karrierevorteile nach sich gezogen. HL Dok 5.5.12. Kreisrat Heim Als Büchner um den 25. Februar 1835 die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragte, meldete der zuständige Ortspfarrer aus Goddelau diesen Antrag sofort dem vorgesetzten Kreisrat, der ihm untersagte , dem „wegen Hochverrath mit Steckbriefen verfolgten Georg Büchner“ das verlangte Dokument auszufertigen. LZ 3655 Kreisrat Heim Als Büchner im Herbst 1835 erneut einen Geburtsschein einforderte, meldete der Pfarrer dies wiederum. Dafür sprach ihm der Kreisrat wegen seiner „Vorsicht“ eine „Belobung“ aus.

Dass er observiert wurde, blieb Büchner nicht verborgen. Schon vor dem August 1835 agierte er mit äußerster Vorsicht. So unterrichtete er die Eltern sofort 3. August 1834. An die Eltern brieflich über seinen Gang nach Frankfurt über Offenbach am 1. August, weil er annahm, dass die Polizei die Route ohnehin rekonstruieren werde und dass der harmlos klingende Brief an die Eltern ihm im Notfall helfen könne. Ebenso bewahrte er offenbar von der „starken Correspondenz“, die er führte, nur die Briefe der Braut und der politisch harmlosen Freunde aus der Straßburger Studentenverbindung „Eugenia“. 5. August 1834. An die Eltern Zweifellos korrespondierte er auch mit Freunden, die seine sozialrevolutionären Gesinnungen teilten. Jedoch scheint er diese Korrespondenz sofort vernichtet zu haben. Die Namen dieser Briefpartner wurden weder den Untersuchungsbehörden noch den Gießener Freunden noch auch der Nachwelt jemals bekannt. LZ 1220 Ludwig Wilhelm Luck Sein Schulfreund Ludwig Wilhelm Luck berichtete 1878, Büchner habe in Gießen nach seiner Verwicklung in das Landboten-Projekt geklagt, dass er „von den Dienern der Polyzei auf Schritt u Tritt deshalb beobachtet u bewacht werde“. LZ 4260 Ludwig Büchner Ebenso berichtete Ludwig Büchner 1850 über die letzte Darmstädter Zeit: „Nachdem Büchner zweimal, in Friedberg und Offenbach, verhört, jedoch immer wieder entlassen worden war, wuchs der Verdacht gegen ihn, und die Straße, in der er wohnte, war täglich an beiden Enden durch Polizisten bewacht.“ Büchner reagierte auf diese Observationen, indem er jeden öffentlichen Kontakt mit politisch potentiell Verdächtigen vermied. So berichtete der Butzbacher Valentin Kalbfleisch dem Untersuchungsrichter, wie er im Dezember 1834 Büchner in Darmstadt getroffen habe, um mit ihm über Geldmittel für die geplante Gefangenenbefreiung zu sprechen. Hl Dok 6.3.15 Verhörprotokoll Valentin Kalbfleisch

Bei der Wachparade fand ich wirklich den Studenten Büchner. Ich gieng mit ihm vors Rheinthor, erzählte ihm, wie weit es mit dem Vorhaben sey, und empfahl ihm dafür zu sorgen, daß das Geld komme. Er versprach es mit dem Bemerken, daß ganz in der Kürze einer nach Gießen kommen und 600 f, die dafür bestimmt seyen, dahin bringen werde.

Auf die kurze Begegnung auf einem öffentlichem Platz folgte also sofort der Gang vor das Stadttor. Zwei Monate später, Ende Februar und Anfang März 1835, war Büchner nicht bereit, sich mit Karl Gutzkow in Darmstadt in irgendeiner Form zu treffen. Gutzkows Frage, ob denn Büchner „als Pech in Darmstadt herum wandel[e], u jeden wieder in’s Pech brächte, der einige Worte mit [ihm] spricht“, 5. März 1835 traf den Kern. Büchner rechnete offenbar damit, dass die Polizei jeden auswärtigen Kontakt mit ihm registrieren und bei späteren Befragungen für Zeugenvernehmungen, Gegenüberstellungen u. dgl. nutzen werde.

Ludwig Büchner berichtete 1850 über die gegen Büchner gerichteten Untersuchungen: LZ 4260 Ludwig Büchner >

Die politischen Untersuchungen in Hessen nahmen unterdeß, gestützt auf neue Entdeckungen, einen eifrigen Fortgang, namentlich wegen der Flugschriften, und rückten Büchner immer näher. Fast jede Woche hörte man von neuen Verhaftungen. Nachdem Büchner zweimal, in Friedberg und Offenbach, verhört, jedoch immer wieder entlassen worden war, wuchs der Verdacht gegen ihn […].

Georg Büchner wusste wahrscheinlich nichts von der gegen ihn erfolgten Denunziation. Dass die Behörden ihm auf der Spur waren, schloss er vermutlich aus inzwischen erfolgten Verhaftungen und der Art der Verhöre. Verhaftet wurden in dieser Zeit der verbliebene Leiter der Frankfurter „Union“, Friedrich Siegmund Jucho (6./7. November), der Butzbacher Landboten-Kurier Carl Zeuner (27. November), ein Scribent des Darmstädter Advokaten Heinrich Karl Hofmann namens Jaeger, der Offenbacher Drucker des Landboten (um Weihnachten), der Verleger Carl Preller (vermutlich März 1835). Hinzu kamen Verhöre gegen etliche Beteiligte, so unter anderem gegen den „Torfgräber“ Friedrich Meyer bei Enkheim, bei dem sich die Landboten-Kuriere aufgehalten hatten, gegen Preller (4. Februar 1835), gegen Georg Büchner in Friedberg und Offenbach (Datum umklar) und gegen andere. Der Durchbruch gelang den Behörden tatsächlich erst nach dem Verrat des Landboten-Projekts durch Gustav Clemm im April 1835.

Aus bis heute nicht geklärten Gründen rechnete Büchner bereits Ende Februar 1835 mit seiner alsbald bevorstehenden Verhaftung. Zeugen seiner Sorge sind

1. Der Begleitbrief zum Manuskript von Danton’s Tod vom 21. Februar 1835 mit der Angabe:

„im Falle eines günstigen Erfolgs können einige Zeilen von Ihrer Hand, wenn sie noch vor nächstem Mittwoch hier eintreffen, einen Unglücklichen vor einer sehr traurigen Lage bewahren“ 21. Februar 1835

Ein entscheidendes Datum war für Büchner demnach Mittwoch der 25. Februar.

LZ 3655 Kreisrat Heim an Clotz 2. Der an den Pfarrer von Goddelau, Heinrich Ludwig Valentin Clotz, gerichtete Antrag auf Ausstellung eines Geburtsscheins (etwa am 25. Februar), der Clotz zur Weitermeldung an den Kreisrat, und diesen wiederum zu einer Antwort am 27. Februar veranlasste.

LZ 3430 Wilhelm Büchner an Franzos 3. Die von Wilhelm Büchner erinnerte Vorladung an das „Arresthaus in Darmstadt“, Wilhelm Büchners Auftritt vor dem Stadtrichter und die an die rückwärtige Mauer gelehnte Leiter, die dem etwa polizeilich Gesuchten Büchner die Flucht ermöglichen sollte.

4. Büchners Weigerung, sich mit Karl Gutzkow in Darmstadt zu treffen.

Fluchtwege aus Hessen 5. Büchners Flucht ins Elsaß (vermutlich auf dem Umweg über Friedberg).

6. Büchners Annahme im Brief von Mitte März 1835 an Karl Gutzkow, ein Steckbrief gegen ihn sei bereits veröffentlicht. Mitte März 1835. An Karl Gutzkow

Tatsächlich hatte der leitende Untersuchungsrichter Conrad Georgi nach der Aufdeckung der Landboten-Verschwörung im April und der Verhaftung der Hauptbeteiligten keine besondere Eile, einen öffentlichen Steckbrief gegen Büchner zu erlassen. Er dürfte gewusst haben, dass Büchner in Hessen-Darmstadt nicht mehr zu fassen war, und wählte deshalb den behördenüblichen Weg zunächst eines Anschreibens an die Straßburger Behörden, von der Büchner im Brief vom 16. Juli berichtet. 16. Juli 1835. An die Eltern LZ 3620 Steckbrief Es folgte die Ausfertigung eines öffentlichen Steckbriefes, der erstmals am 18. Juni 1835 in der Großherzoglich Hessischen Zeitung erschien.

LZ 3655 Kreisrat Heim Büchner - möglicherweise auch seine Eltern - versuchte den Goddelauer Pfarrer nochmals Anfang September 1835 zur Ausfertigung eines Geburtsscheines zu bewegen, weil er mithilfe dieses Dokuments eine "Sicherheitskarte" in Straßburg hätte erhalten können. Natürlich war auch dieser zweite Versuch erfolglos.

LZ 4450 und LZ 4455 Einstellung des gerichtlichen Verfahrens gegen Georg Büchner Die Einstellung des Verfahrens gegen Büchner wurde im August 1838 offiziell vermerkt.

 Text: Burghard Dedner (Juni 2014); zuletzt bearbeitet: Juli 2017.