HL Dok 3.4.6.
Ministerium des Innern und der Justiz: Reskript an Universitätsrichter Conrad Georgi in Gießen; Darmstadt 2. August 1834

Mit Bezug auf unser Rescript vom heutigen bemerken wir Ihnen weiter, daß nach den uns zugekommenen Anzeigen der Student Büchner zu Giessen der Verfasser der in Rede stehenden revolutionären Druckschrift seyn soll. Wir halten es nicht allein wegen dieses gegen denselben vorliegenden Verdachtes, sondern auch um Collusionen vorzubeugen, für dringend nöthig, daß derselbe alsbald verhaftet und seine Effekten unter Siegel gelegt werden. Wir beauftragen Sie, dieses unverzüglich zu bewerkstelligen und davon das Gr. Hofgericht zu benachrichtigen.

Mundiert am 1. Aug. 1834.

Eingetroffen in Gießen erst am 3. August 1834, nach 23 Uhr

Überlieferung
Druck: Wilhelm Diehl, Minnigerode’s Verhaftung und Georg Büchners Flucht, in: Hessische Chronik 9 (1920), S. 13 (vgl. MBA II.2, S. 182).