2.7. Der „Oberhessische Preßverein“

Vorläufer des „Preßvereins“

Die Frankfurter „Union“ Am 29. Januar 1832 hatten die Schriftsteller Friedrich Schüler (1791–1873), Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1789–1845) und Georg August Wirth (1798–1848) zusammen mit anderen Bürgern im Pfälzischen Zweibrücken-Bubenhausen den „Deutschen Preß- und Vaterlandsverein" gegründet, der in seiner Blütezeit etwa 5.000 Mitglieder in 116 Ortsgruppen („Komitees“) umfasste. Ziele des Vereins waren die Durchsetzung der Pressefreiheit und die Republikanisierung Deutschlands. Wichtigstes Organ war die von Wirth herausgegebene Zeitschrift Deutsche Tribüne (1831–1832). Obwohl bereits am 1. März 1832 von der bayerischen Regierung verboten, publizierte der Verein noch im April die Einladung zu dem am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher Schlossberg bei Neustadt veranstalteten Hambacher Fest.

Nach dem zentralen „Preßverein“ wurden auch die lokalen Pressvereine verboten – in Hessen-Darmstadt z. B. am 15. März 1832. Ihr Erbe trat zum Teil die in der Freien Stadt Frankfurt ansässige „Union“ an, die jedoch ebenfalls ab Frühjahr 1834 partiell, ab November 1834 endgültig unterdrückt wurde.

Die „Gesellschaft der Menschenrechte“ in Darmstadt In dieser bereits rückläufigen Phase wurde in Oberhessen auf Initiative Friedrich Ludwig Weidigs noch einmal ein Pressverein gegründet. Anlass hierfür war unter anderem der von Büchner verfasste Hessische Landbote.

HL Dok. 7.6. Protokolle der Deutschen Bundesversammlung 1842 Eine in Paris gegründete Filiale des Pressvereins entwickelte sich später zum „Deutschen Volksverein“, ab Frühjahr 1834 zum „Bund der Geächteten“ und „Bund der Gerechten“, politischen Geheimbünden, die etwa ab 1839 ins Visier der Ermittlungsbehörden gerieten. Adam Koch, ein Mitglied des „Bundes der Geächteten“, war 1834/35 Mitglied in der Darmstädter Sektion der „Gesellschaft der Menschenrechte“.

Koch vor allem machte vor den Behörden detaillierte Aussagen zu dieser Sektion.

Gründung und Aktivitäten des „Oberhessischen Preßvereins“

HL Dok 2.3.2.Gerichtliche Gegenüberstellung Während eines auf Betreiben Friedrich Ludwig Weidigs vermutlich um den 20. Mai 1834 einberufenen überregionalen Treffens von Oppositionellen in Wiesbaden wurde beschlossen, an die Tradition der Pressvereine anzuknüpfen und in den einzelnen Bundesstaaten geheime Druckerpressen anzuschaffen. Regionale, in losem Kontakt miteinander stehende Gruppen sollten versuchen, „durch Flugschriften das Volk zu einer Revolution vorzubereiten.“

HL Dok 7.2. Schäffer, Vortrag in Untersuchungs-Sachen Die Flugschriften sollten „für die niederen Volk‘sklaßen bestimmt“ sein und ihre Inhalte „aus den individuellen Verhältnißen der einzelnen Völker“ schöpfen.

HL Dok. 2.3.3.Verhörprotokoll Gustav Clemm Außerdem sollte Friedrich Schüler, der inzwischen nach Metz emigrierte Mitbegründer des „Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins", ein Blatt „für die Gebildeten“ redigieren.

Insgesamt sollte „zwischen der Verbindung der älteren und der jüngeren Leute“ unterschieden werden: Die Älteren sollten die Beschlüsse fassen, die Jüngeren „mehr zur Verbreitung der revolutionären Flugblätter und zum Botengehen verwendet werden“.

Die Frankfurter „Union“ Der Hessische Landbote war das erste Beispiel einer Flugschrift, die sich zwar primär auf die „Verhältnisse“ in einem einzelnen Bundesstaat (nämlich Hessen-Darmstadt) bezog, aber dennoch von übergreifendem politischem Interesse war. Möglicherweise brachte Weidig die von Büchner verfasste Flugschrift bereits bei dem Treffen in Wiesbaden, sicher aber bei einem anschließenden Treffen mit dem Leiter der Frankfurter „Union“, Friedrich Siegmund Jucho , ins Gespräch.

HL Dok 7.2 Martin Schäffer, Vortrag in Untersuchungs-Sachen Auf Anregung Weidigs nahmen im Mai 1834 Oppositionelle aus dem kurhessischen Marburg und dem großherzoglich-hessischen Gießen Kontakt miteinander auf.

Am 3. Juli 1834 kamen sie zu einem formellen Treffen zum Zweck der Gründung eines geheimen überregionalen „Preßvereins“ im Garten des Ausflugslokals der bei Gießen gelegenen Ruine Badenburg zusammen.

Die Badenburg bei Gießen

Einleitung zu Der Hessische Landbote Vertreter der „Älteren“ waren aus Marburg der 30-jährige Arzt und ehemalige Privatdozent Dr. Leopold Eichelberg, der 33-jährige Privatdozent Dr. med. Ferdinand Friedrich Heß und der 34-jährige Hutmacher Georg Kolbe, aus Gießen der 32-jährige Hofgerichtsadvokat Ludwig Friedrich Wilhelm Briel, der 31-jährige Hofgerichtsadvokat Benedikt Rosenberg und der Buchhändler Peter Joseph Ricker. Vertreter der „Jüngeren“ waren aus Marburg der Jurastudent Eberhard von Breidenbach, aus Gießen die Studenten Georg Büchner und Gustav Clemm. Weidig berichtete über die Beschlüsse der Versammlung in Wiesbaden, über das erste gemeinsame Projekt, den Druck und die Verbreitung des Hessischen Landboten, und über seine Eingriffe in den Text der Flugschrift.

Gegen Georg Büchners Einwände billigten die Versammelten Weidigs Eingriffe in Büchners Text und beschlossen die Drucklegung und Verbreitung des Hessischen Landboten. Im Auftrag Weidigs brachten Büchner und Jacob Friedrich Schütz am 5. Juli 1834 den von Weidig bearbeiteten Hessischen Landboten zu dem Drucker Carl Preller in Offenbach.

Die Marburger Gruppe erhielt im August 1834 Exemplare des Hessischen Landboten, die auch im Marburger Raum verteilt wurden HL Dok 5.1.4. Verhörprotokoll Clemm und dort „unter den Curheßischen Bauern der Umgegend“ eine „gute Wirkung“ erzeugten.

HL Dok 5.1.3 Verhörprotokoll Clemm Auch verfasste Leopold Eichelberg vermutlich noch in der zweiten Augusthälfte eine Flugschrift mit dem Titel „Heßischer Landbote, 2.te Botschaft“, die allerdings in Gießen nicht akzeptiert wurde.

HL Dok 2.4.9. Leopold Eichelberg, Nachtrag Im September trafen sich Weidig und Clemm mit Eichelberg in Marburg und verabredeten ein Programm für die kommenden Monate, nämlich zum einen ein weiteres Heft des Leuchters und Beleuchters für Hessen, das Sylvester Jordan verfasste, Weidig dann allerdings rigoros überarbeitete.

Zum andern verabredeten sie eine zweite, leicht veränderte Auflage des Hessischen Landboten. Da die Offenbacher Druckerei Carl Prellers künftig ausfiel, fand Eichelberg mit dem Setzer Ludwig Rühle, einem Angestellten der Marburger Buchhandlung Elwert, eine neue Druckgelegenheit.

Die Frankfurter „Union“ Weidig schickte im Januar 1835 ein längeres Manuskript, eine eigene Übersetzung von Auszügen aus Félicité de Lamennais' Flugschrift Paroles d’un croyant, zum Druck nach Marburg. Dieser wurde allerdings nicht ausgeführt.

Gedruckt wurde hingegen eine Fortsetzung des von der Frankfurter „Union“ herausgegebenen Bauernconversationslexikons.

Kontroverse Standpunkte im „Preßverein“

Die Beziehungen zwischen den Gruppen und Individuen des Pressvereins waren nicht frei von Spannungen. Das zeigte sich bereits in der Beziehung zwischen Büchner und Weidig. HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker Büchner forderte eine demokratische Republik mit gleichem Wahlrecht für alle. Weidig meinte, „daß alle Staatsformen schlecht und gut sein könnten“ und befürchtete, ein allgemeines gleiches Wahlrecht werde „eine Pöbelherrschaft, wie in Frankreich“ während der Revolution zur Folge haben. Büchner klagte deshalb über den „Aristokratismus des Weidig“.

HL Dok 1.3.3. Verhörprotokolle August Becker Weidig vertraute auf möglichst breite politische Koalitionen, er „hatte den Grundsatz, daß man auch den kleinsten revolutionären Funken sammeln müsse, wenn es dereinst brennen solle; er war unter den Republikanern republikanisch und unter den Constitutionellen constitutionell“. Büchner dagegen plädierte für Grenzziehungen, denn er beurteilte die konstitutionell Gesinnten als Vertreter nur der großbürgerlichen Interessen. Als Republikaner trat Büchner sicher auch für die Einheit Deutschlands ein, aber dies war nicht sein zentrales politisches Ziel. Dagegen galt für Weidig: „Die Einheit Deutschlands war es, was ihn eigentlich noch am meisten quälte.“

HL Dok. 7.6. Protokolle der Deutschen Bundesversammlung 1842 Weidig war auch Büchners von französischen Sozialrevolutionären übernommener Gedanke fremd, dass die gesellschaftliche Frontlinie „zwischen den Armen und den Reichen“ verlaufe und dass „die Herbeiführung einer völligen Gleichstellung Aller“, also die Herstellung ökonomischer Gleichheit, das Hauptziel einer Revolution sein müsse.

Mit dieser Position vertrat Büchner innerhalb des „Preßvereins“ eine unter deutschen Oppositionellen ungewöhnlich radikale und nicht mehrheitsfähige Position.

Eine entgegengesetzte gemäßigt-liberale Position vertrat im „Preßverein“ der Marburger Staatsrechtsprofessor Sylvester Jordan. Jordan hatte sich 1831 als „Vater“ der neuen kurhessischen Verfassung einen Namen gemacht. Im wesentlichen hing er konstitutionalistischen Vorstellungen an, scheint aber vor Beginn des Frankfurter Wachensturms am 3. April vorübergehend die Hoffnung gehegt zu haben, in der zu gründenden deutschen Republik gemeinsam mit Liberalen wie von Rotteck, Itzstein und Carl Theodor Welcker zum Mitglied einer provisorischen Regierung in Stuttgart, wenn nicht sogar zum Staatsoberhaupt bestimmt zu werden.[1] Nach dem Scheitern des Frankfurter Wachensturms steuerte er einen Mittelweg zwischen Sympathie und Distanz zu prorepublikanischen Bestrebungen. HL Dok 2.4.9. Eichelberg, Nachtrag Die im Hessischen Landboten zutage tretenden sozialrevolutionären Vorstellungen lehnte er ab, und es ist glaubwürdig, dass er, wie Leopold Eichelberg berichtete, nach der Lektüre „die rein destructive Tendenz dieses Blattes scharf tadelte und äußerte, daß mit solchen Blättern in jeglicher Hinsicht nur geschadet werden könne.“

Im Pressverein war vereinbart worden, dass nach dem Gießen-Butzbacher Landboten nun Sylvester Jordan als Senior der Marburger Gruppe eine Flugschrift verfassen sollte. Von dem von Jordan verfassten Text übernahm Weidig die zweite Hälfte als 5. Blatt seiner Flugschriftenreihe Leuchter und Beleuchter für Hessen.

HL Dok 5.2.2. Jordan, Entwurf einer FlugschriftIn der ersten, von Weidig verworfenen, Hälfte war Jordan den von Büchner vertretenen egalitaristischen Vorstellungen direkt entgegengetreten. Er warnte die Leser vor Stimmen, „von unten“, die „Freiheit und Gleichheit“ verheißen und sagen: „reißt alle gesetzlichen Schranken ein und theilet Euch in das Vermögen der Reichen“. „[I]m Staate“, so Jordan, müsse nämlich „eine Ordnung, müssen Gesetze herrschen, welche das Eigenthum und die Person der Bürger schützen gegen die Verletzung der Schlechten“, und: „Die Gleichheit bestehet wieder nicht darin, dass ein Jeder gleich viel besitze. […] Die vernünftige Gleichheit besteht vielmehr darin, daß ein Jeder als Mensch gleiche Achtung vor dem Gesetze genieße.“

Damit widersprach Jordan ganz offensichtlich Georg Büchners Position.

Andere Angehörige der Marburger Gruppe, Leopold Eichelberg und Eberhard von Breidenbach, gaben später vor dem Untersuchungsrichter an, dass sie den Hessischen Landboten schon bei der ersten Lektüre im August 1834 missbilligt hätten. HL Dok 5.1.4. Verhörprotokoll Clemm Glaubwürdiger ist freilich die Aussage von Gustav Clemm, der zufolge Eichelberg eventuelle Missbilligungen des Landboten durch Akademiker „für gleichgültig“ gehalten habe, „weil der Landbote für Gebildete nicht, sondern für die Bauern bestimmt sey, und er sprach selbst von der guten Wirkung, die der Landbote unter den Curheßischen Bauern der Umgegend schon erzeugt habe.“

Die Zusammenarbeit zwischen der Butzbach-Gießener und der Marburger Gruppe des „Oberhessischen Preßvereins“ dauerte bis zum Verrat der Aktivitäten durch Gustav Clemm Ende März 1835. Dieser Verrat hatte am 7. April 1835 die Verhaftung zunächst Leopold Eichelbergs und dann der übrigen Mitverschworenen zur Folge.


Anmerkungen

  • [1]Vgl. Aussage Georg Gladbach 26. März 36 in: Noellner, Actenmäßige Darlegung des wegen Hochverraths eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer D. Friedrich Ludwig Weidig […] Darmstadt 1844, S. 358
  • [2]

 

Text: Burghard Dedner (Juni 2014)