3.2. Der Hessische Landbote
Der Hessische Landbote, eine der berühmtesten sozialrevolutionären Flugschriften der deutschen Geschichte, wurde von Georg Büchner verfasst und von Friedrich Ludwig Weidig, einem oppositionellen Theologen und Rektor der Schule in Butzbach, überarbeitet. Es ist die erste Publikation, an der Büchner, freilich ungenannt, als Autor beteiligt war. Die möglichst flächendeckende Verbreitung dieser illegalen Flugschrift hatte die propagandistische Beeinflussung und Agitation der Bauern und kleinen Handwerker im Großherzogtum Hessen zum Ziel, um so eine Massenbasis für einen revolutionären Umsturz zu gewinnen. Entsprechend scharf wurde dieser Versuch von den Behörden verfolgt.
Inhalt
1. Zur Flugschrift
2. Entstehung
3. Quellen
4. Überlieferung
5. Verteilung
6. Rezeption und zweite Auflage
7. Zum Text
1. Zur Flugschrift
Um ihr Ziel bei der hessischen Landbevölkerung zu erreichen, bedienten sich die Verfasser des Landboten einer anschaulichen Rhetorik und allgemeinverständlichen Argumentationsstrategie – beides gattungstypische Mittel der Flugschrift, ebenso wie die Handlungsappelle und Verheißungen einer besseren Zukunft. Seine besondere literarhistorische Stellung erlangte der Landbote jedoch durch die sprachmächtige Verbindung sozialrevolutionärer Themen mit religiösen Bildbereichen und einer bisweilen drastischen Metaphorik.
Den Ausgangspunkt der Argumentation liefern Zahlen zum Budget des Großherzogtums Hessen, die Büchner jeweils nach dem Schema „Ihr zahlt … Dafür habt ihr …“ erläutert. HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker Damit wollte er den Bauern und Handwerkern „vorrechnen, daß sie einem Staate angehören, dessen Lasten sie größtentheils tragen müssen, während andere den Vortheil davon beziehen; – daß man von ihrem Grundeigenthum, das ihnen ohnedem so sauer wird, noch den größten Theil der Steuern erhebt, – während die Capitalisten leer ausgehen.“
Neben dieser Orientierung an den materiellen Interessen der Betroffenen stehen erläuternde Exkurse zur Funktionsweise des Staates und ein historischer Abriss zur Französischen Revolution Der Hessische Landbote, und zur neueren Geschichte Der Hessische Landbote, .
In der politischen Argumentation überlagern sich drei unterschiedliche oppositionelle Diskurse, die zur Legitimation der revolutionären Absichten herangezogen werden. Zum einen der aus der deutschen Burschenschaftsbewegung stammende und von den radikalen Gießener und Darmstädter „Schwarzen“, aber auch noch von den Organisatoren des Hambacher Festes (1832) formulierte Vorwurf, die Fürsten hätten im Laufe der Jahrhunderte dem Volk das Recht, den Kaiser zu wählen, geraubt. Außerdem hätten sie durch Verträge mit dem Landesfeind Napoleon Hochverrat am deutschen Reich und dem Kaiser begangen. Der Hessische Landbote Daraus wurde die Forderung abgeleitet, die dem Volk ursprünglich zukommenden, seither aber geraubten politischen Rechte müssten wiederhergestellt und die Fürsten als Meineidige bestraft werden. Zum anderen griff Büchner auf das Postulat unveräußerlicher Menschenrechte zurück, wie es in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776) und im Zuge der Französischen Revolution formuliert worden war und in den Debatten der französischen Sozialrevolutionäre in den 1830er Jahren wieder aktualisiert wurde. Anleihen an eine dritte, religiöse Tradition fügte Friedrich Ludwig Weidig hinzu. Vgl. Dedner, die Herkunft des „Hessischen Landboten“ (2013)
Der Hessische Landbote setzte sich damit sowohl für politische als auch materielle Ziele ein. Er vertrat den sozialrevolutionären Kampf zur Umverteilung des nationalökonomischen Reichtums und zur Aufhebung sozialer Ungleichheit ebenso wie demokratische Forderungen nach Rechtsgleichheit, allgemeinem Wahlrecht und der Überwindung der deutschen Kleinstaaterei. HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker Es war der „Zweck“ der Flugschrift, „die materiellen Interessen des Volks mit denen der Revolution zu vereinigen, als dem einzigen möglichen Weg, die letztere zu bewerkstelligen.“ (Büchner wiedergegeben durch August Becker) 7.6. Burghard Dedner: Büchners Ansichten über revolutionäre Gewalt Büchner und Weidig machten deutlich, dass revolutionäre Gewalt nötig sein würde, um die genannten Ziel zu erreichen.
2. Entstehung
Frankfurter Wachensturm Der Hessische Landbote entstand vor dem Hintergrund sozialer Unruhen und ihrer Niederschlagung in Oberhessen 1830, der Seidenweberaufstände in Lyon 1831 und des vorwiegend von Burschenschaftern getragenen Putschversuchs beim Frankfurter Wachensturm 1833.
Die „Gesellschaft der Menschenrechte“ in Gießen Büchner wurde im Frühjahr 1833 vermutlich Mitglied der Straßburger Sektion der französischen Geheimgesellschaft „Société des droits de l’homme“. Zu deren Zielen gehörte unter anderem die Abschaffung der Monarchie. HL Dok 6.1.1.Bundeszentralbehörde, Bericht Nach diesem Vorbild gründete er im März und April 1834 in Gießen und Darmstadt zwei Sektionen der „Gesellschaft der Menschenrechte“, die sich ebenfalls die „Republikanisirung Deutschlands“ zur Aufgabe machten. Sie sollte „durch einen Massenaufstand herbeigeführt werden“.
Diese Sektionen konzentrierten ihre Aktivitäten daher — neben paramilitärischen Übungen und den Versuchen der Gefangenenbefreiung – vornehmlich auf „association et propagande“, also auf den Aufbau eines oppositionellen Netzwerkes und Abfassung und Verbreitung von Flugschriften zur Volksaufklärung und –agitation.
Durch die Vermittlung seines Freundes August Becker wurde Büchner im Januar oder Februar 1834 mit Friedrich Ludwig Weidig bekannt, der in Butzbach einen Kreis Oppositioneller um sich geschart hatte. Weidig war Mitorganisator des Frankfurter Wachensturms gewesen und gab ab Januar 1834 in Absprache mit Angehörigen der Frankfurter „Union“ eine illegale Flugblattserie mit dem Titel Leuchter und Beleuchter für Hessen heraus. Er war an einem möglichst breiten Bündnis aller Oppositionellen interessiert und daher entsprechend kompromissbereit. Mit ihm verabredete Büchner, eine Flugschrift zur Agitation der Landbevölkerung zu schreiben, um deren Verbreitung sich Weidig, der über gute Kontakte in den oppositionellen Kreisen verfügte, kümmern wollte.
Die „Gesellschaft der Menschenrechte“ in Gießen Bald nach dem ersten Treffen einer Gruppe radikaler Oppositioneller, die später zur Gießener „Gesellschaft der Menschenrechte“ wurde, verfasste Büchner im März 1834 einen Entwurf des Hessischen Landboten, dessen Inhalt er in dieser Gruppe auch diskutierte.
Der „Oberhessische Preßverein“ Noch im März schrieb August Becker das Manuskript für ihn ab und brachte die Abschrift etwa Anfang Mai von Gießen nach Butzbach zu Weidig, der daraufhin im Mai und Juni eine Sondierungsreise ins Rhein-Main-Gebiet unternahm. Ohne sich weiter mit Büchner abzustimmen, überarbeitete und ergänzte er das Manuskript und berief zum 3. Juli 1834 die Vertreter verschiedener oppositionell und republikanisch gesinnter Gruppen aus Gießen (Großherzogtum Hessen) und Marburg (Kurhessen) zu einem Treffen auf die Badenburg bei Gießen, um dort den Inhalt der Flugschrift und das weitere Vorgehen zu beraten.
Büchner hatte in seiner Fassung des Landboten argumentiert, die Gesellschaft sei durch den Interessenkonflikt zwischen Armen und Reichen geprägt und das im Darmstädter Landtag dominierende liberale Bürgertum stehe in diesem Konflikt auf der Seite der Reichen. HL Dok 5.1.4. Verhörprotokoll Gustav Clemm Weidig schwächte aufgrund taktischer Erwägung beide Argumente in der Flugschrift ab. Zum einen hielt er, unterstützt von Leopold Eichelberg, dem Anführer der Marburger Gruppe, die Unterstützung der liberalen Oppositionellen für unverzichtbar, zum andern wies er darauf hin, dass „selbst in jedem Dörfchen der Unterschied zwischen arm und reich“ bestehe. „[M]an müße darum statt ‚Reichen‘ sagen: ‚die Vornehmen‘“
Die Anwesenden beschlossen, einen informellen Pressverein zu bilden und als ersten Schritt die Flugschrift in der von Weidig redigierten und ergänzten Form zu drucken und zu verbreiten.
HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker Für eine genauere Einschätzung der Überarbeitungsschritte Weidigs und für eine Bestimmung der von ihm verfassten Textteile am Landboten steht als einziger Augenzeuge, der sowohl Büchners Entwurf als auch die gedruckte Fassung kannte, August Becker zur Verfügung. Er hat sich im Herbst 1837 in zahlreichen Aussagen gegenüber den Untersuchungsbehörden dazu geäußert. Von Weidig stammten, so Becker, der Titel der Flugschrift, der Vorbericht, eine Passage über „die Wirksamkeit der constitutionellen Verfassung“, „die biblischen Stellen, so wie überhaupt der Schluß“.
Büchners Text begann demnach mit dem Aufruf „Friede den Hütten! Krieg den Pallästen!“ und endete vermutlich mit dem Aufruf Der Hessische Landbote an die Leser: „Gott wird euch Kraft geben ihre Füße zu zerschmeißen, sobald ihr euch bekehret von dem Irrthum eures Wandels und die Wahrheit erkennet“ und den dann folgenden Sätzen. Von Weidig ersetzt oder überarbeitet wurde der auf den historischen Exkurs folgende Abschnitt zu den „Verfassungen in Deutschland“. Der Hessische Landbote Weidig ersetzte durchweg Büchners Bezeichnung „Reiche“ durch „Vornehme“. Darüber hinaus sind kleinteilige Eingriffe oder Streichungen nur schwer rekonstruierbar. Insgesamt handelt es sich also beim Hessischen Landboten um einen Text aus der Feder Georg Büchners, der aber von Weidig partiell überarbeitet und durch einen einleitenden und einen abschließenden Teil ergänzt wurde. Etwa zwei Drittel des gesamten Textes stammen von Büchner (vgl. Marburger Büchner Ausgabe II,1, S. 195).
3. Quellen
HL Dok 1.4.1.Verhörprotokolle August Becker Hauptquelle des Hessischen Landboten ist Georg Wilhelm Justin Wagners Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen, deren vierten Band (Darmstadt 1831) sich Büchner kurz vor Niederschrift des Manuskripts von Weidig auslieh.
Als Vorbilder für seinen argumentativen Rückgriff auf die Finanzstatistik konnte Büchner auf andere radikaldemokratische Flugschriften oder Ludwig Börnes Aufsehen erregende Briefe aus Paris (1830–34; hier: 66. Brief) sowie auf Reden vom Hambacher Fest 1832 zurückgreifen. Ein weiteres Vorbild war vermutlich Wilhelm Schulz’ Frag- und Antwortbüchlein über Allerlei, was im deutschen Vaterland besonders Noth thut (1819).
Dedner, Schreibstrategien. Die Arbeit mit Quellen Die zweite Hauptquelle des Landboten ist die Bibel in der Übersetzung von Martin Luther. Ihr entnahm nicht nur Weidig die von ihm eingefügten Zitate, sondern auch Büchner orientierte sich an der Rhetorik, der Bildersprache, aber auch gelegentlich an Inhalten der Bibel. Diese Anleihen durchziehen den ganzen Text.
Büchner griff außerdem zurück auf die Verteidigungsrede des französischen Sozialrevolutionärs Auguste Blanqui im „Procès des quinze“ am 12. Januar 1832. Blanqui charakterisierte darin die bestehende Gesellschaft als „Krieg zwischen Reichen und Armen“ und den Staat als „Auspressmaschine“, mit deren Hilfe sich die Reichen das Vermögen der Armen aneignen. Vermutlich kannte Büchner auch die unter dem Titel Die Rechte des deutschen Volkes (1833) publizierte Gerichtsrede von Johann Georg August Wirth, einem der Mitinitiatoren des Hambacher Festes von 1832. Wirth hatte unter anderem eine metaphernreiche Rede zur Aufwiegelung des Volkes in Jean Pauls Roman Hesperus (1795) zitiert, auf die auch Büchner mehrfach zurückgreift.
HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker Laut August Becker war Büchner über Weidigs Eingriffe in seinen Text „außerordentlich aufgebracht“, da Weidig „ihm gerade das, worauf er das meiste Gewicht gelegt habe, und wodurch alles andere gleichsam legitimirt werde, durchgestrichen habe“, so dass er die Schrift „nicht mehr als die seinige anerkennen“ wollte.
Dennoch brachte er nach dem 5. Juli gemeinsam mit dem Studenten Jacob Friedrich Schütz die Druckvorlage des Landboten von Butzbach nach Offenbach, wo die achtseitige Flugschrift in einer Auflage von vermutlich 1.200 Exemplaren in der Bredeschen Druckerei von Carl Preller gedruckt wurde.
4. Überlieferung
Von den Arbeiten am Hessischen Landboten liegen keine Handschriften vor. Überliefert sind einige Druckexemplare, die meist von den Behörden sichergestellt wurden.[1]
5. Verteilung
Der „Oberhessische Preßverein“ Neben seiner ungewöhnlichen Sprachgewalt sowie seinen trotz Weidigs Eingriffen noch immer kompromisslosen Attacken auf die steuerliche Ausbeutung und auf die „Teufels-Obrigkeit“ Der Hessische Landbote verdankt der Hessische Landbote seinen Erfolg vor allem Friedrich Ludwig Weidigs Vermittlungsbemühungen und Netzwerken innerhalb der oppositionellen Kreise. Auf mehreren Reisen nach Gießen, Marburg und ins Rhein-Main-Gebiet im Mai und Juni 1834 und schließlich bei dem Oppositionellentreffen auf der Badenburg hatte Weidig die Verteilung der Flugschrift vorbereitet.
Sie sollte über verschiedene Verteilerzentren gleichzeitig an möglichst vielen Orten erfolgen, so dass die Druckexemplare von Kurieren vorher dorthin gebracht werden mussten. Nachgewiesen ist der Transport von Exemplaren an lokale Zentren in Darmstadt, Frankfurt a. M. (und vermutlich Mainz), Friedberg, Butzbach, Gießen und Marburg sowie an kleinere Orte in Hessen.
Am 30. Juli gingen die Gießener Studenten Karl Minnigerode, Jacob Friedrich Schütz und der Butzbacher Weidig-Schüler Carl Zeuner von Butzbach nach Enkheim, einem heutigen Stadtteil von Frankfurt, und von dort am 31. Juli zu Carl Preller nach Offenbach, um die Exemplare der dort in einer Auflage von vermutlich 1.200 Exemplaren gedruckten Flugschrift abzuholen. Schütz brachte am folgenden Tag Exemplare nach Darmstadt zu Angehörigen der Darmstädter Sektion der „Gesellschaft der Menschenrechte“, Zeuner und Minnigerode brachten ihren Teil nach Butzbach, Gießen und andere Orte Oberhessens. HL Dok 3.2.5 Kreissekretär v. Jungenfeld Ebenfalls am 31. Juli bringen der Silberarbeiter Möller von Gotha und der »Giesser Student« Theodor von Haxthausen Exemplare der Flugschrift nach Frankfurt und möglicherweise nach Mainz. HL Dok 7.2. Schäffer, Vortrag in Untersuchungs-Sachen
Zeitleiste 1. bis 5. August 1834Der Verrat dieses Unternehmens und seiner Organisatoren an die Behörden durch Johann Konrad Kuhl, ein Mitglied des Butzbacher Weidig-Kreises, und die darauf erfolgte Verhaftung des Jurastudenten und Büchner-Freundes Karl Minnigerode mit 139 in Kleidern und Stiefeln versteckten Exemplaren des Landboten in Gießen am 1. August erschwerten jedoch die Verbreitung der Flugschrift. Es gelang Büchner aber, seine Mitverschworenen in Butzbach und Offenbach am 2. August noch rechtzeitig zu warnen und belastende Spuren vor dem Eintreffen der Polizei zu verwischen.
Die Verteilung der gedruckten Auflage des Landboten in Oberhessen erfolgte ab August 1834.
Hl-Dok. 7.4. Mathis (Bundeszentralbehörde), Beurteilung des Hessischen Landboten
6. Rezeption und zweite Auflage
HL Dok 4.3.1. Bundeszentralbehörde, Schreiben Von den verfolgenden Behörden wurde der Hessische Landbote als „eine der bösartigsten revolutionären Schriften“ überhaupt und als „hochverrätherisch“ eingestuft.
Als besonders gefährlich galten der Versuch, die Bauern aufzuwiegeln, und der Aufruf zum Steuerboykott. Es wurden daher, ähnlich wie beim Hambacher Fest 1832 und anlässlich des Frankfurter Wachensturms 1833, erhebliche Ermittlungsanstrengungen zur Aufdeckung der Verantwortlichen unternommen, über deren Fortgang der Staatsminister Karl du Thil sich zunächst fast täglich berichten ließ.
Der „Oberhessische Preßverein“ Genaue Angaben über die Rezeption und Wirkung des Textes bei den Bauern und Handwerkern lassen sich allerdings nicht machen. Die Anführer des „Oberhessischen Preßvereins“, Friedrich Ludwig Weidig und Leopold Eichelberg, bewerteten ihn jedoch als so erfolgreich, dass sie den Hessischen Landboten in zweiter Auflage publizierten und ihn anderen, gemäßigteren Flugschriftenentwürfen vorzogen. Diese zweite Auflage wurde ohne Beteiligung Georg Büchners im November 1834 in Marburg in einer Auflage von rund 400 Exemplaren gedruckt. Weidig hatte das Manuskript der ersten Auflage mit Rücksicht auf moderatere Oppositionelle, die nur an konstitutionellen Veränderungen interessiert waren, noch einmal geringfügig abgemildert. Eichelberg nahm mindestens eine weitere Ergänzung vor.
7. Zum Text
Der Text folgt der Marburger Büchner Ausgabe II.1 (2013), S. 5–13. Druckfehler wurden in eckigen Klammern […] emendiert.[2]
Anmerkungen
- [1] Derzeit bekannt sind insgesamt sieben Exemplare der Juli-Auflage des Hessischen Landboten. Davon liegen eines im Goethe- und Schiller Archiv Weimar (Sign. 10/4); eines im Hessischen Staatsarchiv Marburg (Best. 24 g, Provinzialpolizeidirektion Fulda, Nr. 739); drei im Hauptstaatsarchiv München (Sign. MA 1922 Lit. H Nt. 6 und mit 2 Exemplaren Sign. MInn 15762/1 ); eines im Bundesarchiv Berlin (Sign. DB 8/3) und eines im Württembergischen Staatsarchiv Ludwigsburg (WSTA L E 319/Bü 45, 72 ad 53). Das Weimarer Exemplar gehörte zum Nachlass der Darmstädter Büchner-Familie. Zwei Exemplare der November-Auflage befinden sich im Hessischen Staatsarchiv Marburg.
- >[2] In ihrem Aufsatz "Krieg den Pallästen!" und "Krieg den Pallästen?" Zu der bislang unbekannten Satzvariante des Mottos der Juli-Auflage des Hessischen Landboten, in: Markus May, Udo Roth, Gideon Stiening (Hrsg.), "Friede den Hütten! Krieg den Pallästen!" Der Hessische Landbote in interdisziplinärer Perspektive (Heidelberg 2016, S. 111-117) hat Doreen Haring auf zwei in der MBA noch nicht verzeichnete Druckfehler hingewiesen: S. 7 Z. 25 "zerflleischten" sowie S. 8 Z. 13 "wieber". Beide Stellen sind in unserem Text als Emendationen markiert. Einige der von Doreen Haring eingesehenen Exemplare enthalten weitere Druckfehler, die aber offenbar im Verfahren der stop-press-Korrektur beseitigt wurden und deshalb in anderen Exemplaren nicht mehr auftauchen. Auch weitere kleinere Korrekturen verdanken wir Doreen Haring.
Text: Tilman Fischer (Juni 2014) / Burghard Dedner (April 2016); letzte Überarbeitung: Juli 2021