Burghard Dedner:
»Ich bete zum Hanf und zu d. Laterne«. Büchners Ansichten über revolutionäre Gewalt.

Die politischen Verhältnisse könnten mich rasend machen. Das arme Volk schleppt geduldig den Karren, worauf die Fürsten und Liberalen ihre Affenkomödie spielen. Ich bete jeden Abend zum Hanf und zu d. Latern[e],

schrieb Büchner am 9. Dezember 1833 aus der Residenzstadt Darmstadt an einen seiner Freunde in Straßburg. 9. Dezember-1833. An August Stoeber in Oberbronn Sein Gebet galt nicht dem allabendlichen Joint, wie manche das Wort »Hanf« heute missverstehen, sondern dem möglichst baldigen Ausbruch einer Revolution in Deutschland. Deren Urszene war für Büchner das aus der Französischen Revolution bekannte »Laternisieren«, also ein Akt von Volks- oder Lynchjustiz, bei dem eine wütende Volksmenge einen »Volksfeind« an einem Hanfseil erhängte. Das Seil befestigte man an einem Haken, an dem sonst Laternen hingen. Von »Hanf« und »Laternen« ist in Büchners Schriften auch sonst gelegentlich die Rede.

War Büchner demnach ein Befürworter revolutionärer Gewalt? Die Antwort lautet: Ja. Aus Büchners Sicht hatten die Inhaber der staatlichen Gewalt zwar die Macht, aber nicht das Recht auf ihrer Seite. Wer sich ihnen entgegenstellt, so schrieb er, »vergilt […] Gewalt mit Gewalt. Es wird sich finden, wer der Stärkere ist.« Juni 1833. An die Eltern in Darmstadt

Schwieriger zu bestimmen ist es, wo Büchner die Grenze zwischen legitimer und illegitimer revolutionärer Gewalt gezogen hätte. Befürwortete er Akte der Volksjustiz wie das »Laternisieren«? Befürwortete er die mit dem Namen Robespierres verbundene Politik der Terreur, also die angeblich der Abschreckung dienende gruppenweise Hinrichtung von »Revolutionsgegnern«, die er in seinem Drama Danton’s Tod darstellt? Diese Frage behandelt der Aufsatz in seinem zweiten Teil.

Inhalt
1. Das Recht, der »freien« Wahl »einer neuen Obrigkeit«. Büchners Theorie vom vernunftgemäßen Staat
2. Von der »Teufels-Obrigkeit« der deutschen Fürsten
3. »Wenn in unserer Zeit etwas helfen soll, so ist es Gewalt.«
4. Mögliche Formen revolutionärer Gewalt
4.1. Politischer Mord
4.2. Lokal begrenzte Aufstände
4.3. Massenaufstände
5. Gewalt im Verlauf der Revolution
5.1. Volksgewalt: Laternisieren
5.2. Staatsgewalt: Revolutionstribunal und Guillotine
6. Grenzen der Gewalt

1. Das Recht, der »freien« Wahl »einer neuen Obrigkeit«. Büchners Theorie vom vernunftgemäßen Staat

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Par Baudouin imprimeur — Pierre Bergé et associés, vente collection Jean-Pierre Faur, Domaine public, Quelle: Wikimedia

Büchner war Anhänger der naturrechtlichen Theorie unveräußerlicher Menschenrechte, einer Theorie, die sowohl für die amerikanische als auch für die Französische Revolution grundlegend war. Den einzelnen Menschenrechten vorausgesetzt ist dabei der Satz, dass alle Menschen frei und gleich sind. Einleitung zu Der Hessische Landbote Aus diesem Grundsatz, so erklärt Büchner im Hessischen Landboten, hätten bereits die Politiker der Französischen Revolution folgende Verfassungsbestimmungen abgeleitet:

Keiner erbt vor dem andern mit der Geburt ein Recht oder einen Titel, keiner erwirbt mit dem Eigenthum ein Recht vor dem andern. Die höchste Gewalt ist in dem Willen Aller oder der Mehrzahl. Dieser Wille ist das Gesetz, er thut sich kund durch die Landstände oder die Vertreter des Volks, sie werden von Allen gewählt und Jeder kann gewählt werden; diese Gewählten sprechen den Willen ihrer Wähler aus, und so entspricht der Wille der Mehrzahl unter ihnen dem Willen der Mehrzahl unter dem Volke […]. Der Hessische Landbote

Im demokratisch verfassten Staat, wie ihn Büchner nach diesem französischen Vorbild konzipiert, geht alle Gewalt von den mit gleichen Rechten ausgestatteten Staatsbürgern (männlichen Geschlechts) aus. Die Staatsbürger können ihre Gewalt an einen erblichen König delegieren; sie können diesen König aber auch jederzeit absetzen, denn »nach der Vernunft und der heiligen Schrift« hat das Volk das Recht, »frei eine neue Obrigkeit« zu wählen.

2. Von der »Teufels-Obrigkeit« der deutschen Fürsten

Das »Menschenkind«, das sich Großherzog nennt, so erklärt Büchner im Hessischen Landboten den Bauern,

hat Gewalt über euer Eigenthum durch die Steuern, die es ausschreibt, über euer Leben, durch die Gesetze, die es macht. Der Hessische Landbote

Um seine Gewalt zu legitimieren stützt sich dieses »Menschenkind« auf einen Satz in der Bibel, in dem es heißt: alle »Obrigkeit« sei »von Gott«. Büchner erwidert: »Diese Regierung ist nicht von Gott, sondern vom Vater der Lügen«, also dem Teufel. Diese Verteufelung der fürstlichen Gewalt begründet Büchner so:

Im Mittelalter war das Volk eigentlicher Inhaber der staatlichen Gewalt und die »rechtmäßige Obrigkeit«, der Kaiser, wurde »vom Volke frei gewählt«. Jedoch hätten die Fürsten, die ursprünglich bloße Beamte waren, die »rechtmäßige Obrigkeit«, den Kaiser, »seit Jahrhunderten verachtet und endlich gar verrathen«. »Aus Verrath und Meineid, und nicht aus der Wahl des Volkes ist die Gewalt der deutschen Fürsten hervorgegangen«. Der Hessische Landbote

Das sind heute schwer verständliche Reden; den Zeitgenossen aber waren sie durchaus vertraut. Die Rede von der Volkswahl des Kaisers geht auf Berichte in mittelalterlichen Chroniken zurück, denen zufolge die Wahl eines neuen Königs an die Zustimmung des »Volkes« gebunden war.[1] Die Fürsten, so hieß es weiter, hätten dieses Mitwirkungsrecht allmählich abgeschafft und sich zugleich die Machtbefugnisse des Königs angeeignet. Büchners weitere Rede vom »Verrat« war eine seinerzeit verständliche Anspielung auf Verträge, die die deutschen Fürsten nach 1806 mit dem französischen Kaiser Napoleon, also einem Landesfeind, abschlossen. Die in Deutschland regierenden Fürsten waren diesen Erzählungen zufolge Räuber und Verräter.

Büchner konkretisiert das so: Was die Fürsten die »Mühe« des Regierens nennen, ist die Mühe, sich von den Untertanen »füttern zu lassen« und ihnen ihre »Menschen- und Bürgerrechte zu rauben«. Der Hessische Landbote Als Verräter gleichen sie dem Judas der Passionsgeschichte, der Jesus verrät und sich dann an einem Strick erhängt. Sie sind nicht eine »Obrigkeit von Gott«, sondern eine »Teufels-Obrigkeit«, und »Gehorsam« ist man ihnen nur so lange schuldig, »bis ihre Teufelsgewalt gebrochen werden kann«. Der Hessische Landbote

Das aber heißt weiter: Zwischen den derzeitigen Regierungen und den Staatsbürgern besteht kein Rechtsverhältnis, sondern ein bloßes Gewaltverhältnis.

3. »Wenn in unserer Zeit etwas helfen soll, so ist es Gewalt.«

Frankfurter Wachensturm Am 3. April 1833 besetzten bewaffnete Oppositionelle, die meisten darunter Studenten, die Hauptwache und die Konstablerwache in Frankfurt am Main mit der Absicht, eine allgemeine Revolution in Deutschland auszulösen. Der im Voraus verratene Aufstand brach nach etwa einer Stunde zusammen; mindestens neun Menschen starben, vierundzwanzig wurden schwer verletzt. Büchners Eltern schrieben höchst alarmiert an ihren Sohn in Straßburg. Sie befürchteten, er sei in die Sache verwickelt. Er beruhigte sie am 5. April mit der Feststellung, er wisse von nichts.

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Frankfurter Wachensturm. Zeitgenössischer Kupferstich. Georg Büchner Gesellschaft, Marburg

Die Eltern hatten offenbar geschrieben, der Wachensturm sei ein Angriff auf »den gesetzlichen Zustand« und deshalb zu missbilligen. Büchner widersprach entschieden.

Was nennt Ihr denn gesetzlichen Zustand? Ein Gesetz, das die große Masse der Staatsbürger zum frohnenden Vieh macht, um die unnatürlichen Bedürfnisse einer unbedeutenden und verdorbenen Minderzahl zu befriedigen? Und dies Gesetz, unterstützt durch eine rohe Militärgewalt und durch die dumme Pfiffigkeit seiner Agenten, dies Gesetz ist eine ewige, rohe Gewalt, angethan dem Recht und der gesunden Vernunft, und ich werde mit Mund und Hand dagegen kämpfen, wo ich kann. 5. April 1833. An die Eltern in Darmstadt

Das entspricht den Feststellungen des ein Jahr später geschriebenen Hessischen Landboten. Hier wie dort sieht Büchner den einzigen Zweck des bestehenden Staates darin, »die unnatürlichen Bedürfnisse einer unbedeutenden und verdorbenen Minderzahl zu befriedigen«. Der sogenannte »gesetzliche Zustand« erscheint ihm als »ewiger Gewaltzustand«. Das Leben im Staat vergleicht er im Brief mit der Existenz von Gefangenen, die »im Loch stecken mit angeschmiedeten Händen und Füßen und einem Knebel im Munde«. Sie halten all dies für normal, weil sie so geboren sind. Gegen diesen Gewaltzustand anzukämpfen – und zwar »mit Mund und Hand«, also mit Worten und Waffen – erschien Büchner nicht nur legitim, sondern sogar geboten.

Aus pragmatischen Gründen hielt Büchner Aufstandsversuche wie den Wachensturm allerdings für verfehlt. Er werde sich, so erklärte er, an solchen Aktionen nicht beteiligen, solange die Deutschen nicht ein »zum Kampf für sein Recht bereites Volk« seien. Die Gesellschaft der Menschenrechte in Gießen Um diese Kampfbereitschaft zu erwecken, schrieb er ein Jahr später den Hessischen Landboten und gründete nach französischem Vorbild Sektionen der geheimen Gesellschaft der Menschenrechte. Die Gesellschaft der Menschenrechte in DarmstadtZum Programm der Darmstädter Sektion gehörten anscheinend auch Schießübungen.

In dem Brief vom 5. April schrieb er: »Wenn in unserer Zeit etwas helfen soll, so ist es Gewalt.« Das folgerte er aus den jüngsten politischen Entwicklungen. Zwar hätten die Regierenden in den letzten fünfzehn Jahre einige unbedeutende politische Zugeständnisse gemacht. Sie taten dies aber nur, wenn Unruhen in der Bevölkerung sie dazu zwangen. Büchner glaubte, dass die Inhaber und Profiteure der Staatsgewalt niemals freiwllig, sondern nur in Notsituationen bereit seien, auf Anteile ihrer Gewalt zu verzichten. Die Hoffnungen liberaler Politiker auf gewaltfreie Lösungen schienen ihm illusionär.

4. Mögliche Formen revolutionärer Gewalt

4.1. Politischer Mord

Am 23. März 1819 ermordete der Burschenschafter Karl Ludwig Sand den bekannten Schriftsteller August von Kotzebue, der als Agent des russischen Zaren galt.

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 "August von Kotzebues Ermordung", kolorierter Kupferstich, vermutlich von J.M. Volz, gedruckt in Nürnberg bei A.P. Eisen um 1820

Wenig später versuchte der Burschenschafter Karl Löning – offenbar als Nachahmungstäter –den nassauischen Regierungspräsidenten Carl von Ibell zu erstechen. In beiden Fällen handelte es sich um politisch motivierte Mordtaten. Der 1820 hingerichtete Sand galt vielen im 19. Jahrhundert als politischer Märtyrer. Ein 1870 zu seinem 50. Todestag für ihn eingerichtetes Ehrengrab steht noch immer auf dem Mannheimer Hauptfriedhof.

Solche politischen Morde waren von den »Unbedingten«, einem Flügel der Burschenschaft, als Möglichkeit politischen Handelns propagiert worden. Der Anführer der »Unbedingten«, Karl Follen, verfasste ein umfangreiches Gedicht Das große Lied, das unter anderem Verse enthält, die den Fürstenmord so darstellen:

Freiheitsmesser gezückt!
Hurrah! den Dolch durch die Kehle gedrückt!
Mit Purpurgewändern,
Mit Kronen und Bändern
Zum Rachealtar steht das Opfer geschmückt.

Ein früherer Angehöriger der »Unbedingten« veröffentlichte Das große Lied 1830 in seinen Erinnerungen. Das Lied beabsichtigte, so erklärte er, »das allmächtige Erwachen des Volkes zu schildern, das Einen der Freiheitsfreunde in einem positiven Bunde, und endlich die Begründung des Freistaates durch die Ermordung aller Fürsten«.[2]

Georg Büchner notierte – offenbar aus dem Gedächtnis – Verse aus verschiedenen Abteilungen dieses Gedichtes in den Kritzelseiten seines letzten Schulheftes. Hier ist ein Beispiel:

Laut schallet der Freiheit Trommetenstoß
Wenn die in meinem Vaterland verkümmert
So sei mein Blut noch deine letzte Oehlung
Dann greif ich freudig in den Kranz der Dörner,
Hell klingen mir die ewigen Siegeshörner.

Wahrscheinlich kannte der siebzehnjährige Büchner die Feme- und Fürstenmord-Phantasien der radikalen politischen Romantiker, und sie mögen ihn sogar kurzfristig fasziniert haben. In seinem späteren Werk und Denken haben sie keine Spuren hinterlassen. LZ 1410 „Eugenia“; ProtokolleinträgeIn einem Gespräch mit Straßburger Studenten stellte Büchner den Attentäter Sand in eine Reihe mit religiösen Fanatikern wie dem französischen Königsmörder François Ravaillac oder auch dem tschechischen Reformator Jan Hus.

4.2. Lokal begrenzte Aufstände

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Juni-Aufstand 1832, Holzschnitt von Beval. 1870. Quelle Wikimedia

Am 5. und 6. Juni 1832 kam es in Paris zu einem Aufstand republikanischer Oppositioneller, an dem sich vor allem Studenten, Künstler und Intellektuelle beteiligten. Da die breitere Bevölkerung den Aufstand nicht unterstützte, wurde er in zwei Tagen blutig niedergeschlagen. Er hatte langwierige Prozesse mit ungewöhnlich hohen Strafen und eine Verschärfung der Polizeigesetze zur Folge. Der Frankfurter Wachensturm vom 3. April war in kleinerem Format eine Wiederholung des Pariser Juni-Aufstandes. Büchner hielt solche Aufstandsversuche – wie schon gesagt – für töricht, solange nicht auf populäre Unterstützung zu rechnen war.

4.3. Massenaufstände

2.1. Sozialrevolutionäre Gesellschaften in Frankreich Nach dem Scheitern des Juni-Aufstandes änderten die der »Société du droits de l’homme« (»Gesellschaft der Menschenrechte«) angehörenden französischen Republikaner und Sozialrevolutionäre ihre Strategie. Sie organisierten sich in einer Vielzahl kleiner Sektionen und versuchten durch preiswerte Schriften die Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen. Ihr Ziel war die langfristige Vorbereitung eines Massenaufstandes nicht nur in der Hauptstadt, sondern im ganzen Land. Büchner folgte mit der Gründung von zwei Sektionen der »Gesellschaft der Menschenrechte in Gießen und Darmstadt und mit dem Landboten-Projekt dieser Strategie. August Becker hat Büchners Gedanken hierzu so wiedergegeben:

HL Dok 1.4.1. Verhörprotokolle August Becker, S. 420 f.Die Versuche, welche man bis jetzt gemacht hat, um die Verhältnisse Deutschlands umzustoßen, sagte er [also Büchner], beruhen auf einer durchaus knabenhaften Berechnung, indem man, wenn es wirklich zu einem Kampf, auf den man sich doch gefaßt machen mußte, gekommen wäre, den deutschen Regierungen und ihren zahlreichen Armeen nichts hätte entgegen stellen können, als eine handvoll undisciplinirte Liberale. Soll jemals die Revolution auf eine durchgreifende Art ausgeführt werden, so kann und darf das bloß durch die große Masse des Volkes geschehen, durch deren Ueberzahl und Gewicht die Soldaten gleichsam erdrückt werden müssen. Es handelt sich also darum, diese große Masse zu gewinnen, was vor der Hand nur durch Flugschriften geschehen kann.

Dass es bei diesem Erdrücken der Regierungstruppen durch die »große Masse des Volkes« zu Gewalttaten und Blutvergießen kommen würde, hat Büchner sicher einberechnet. Dass auch Massenaufstände scheitern konnten, muss ihm ebenfalls klar gewesen sein. Tatsächlich kommen Aufstände von Lyoner Seidenwebern im Dezember 1831 und April 1834 Büchners Vorstellung sehr nahe.

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Aufstand der Seidenweber in Lyon 1831 (Revolte des Canuts),  Darstellung des 19. Jahrhunderts; Quelle: Wikipedia

Beide Aufstände wurden niedergeschlagen, der zweite erst nach einem eine Woche dauernden Kampf. Sie dienten dennoch späteren Volksaufständen im 19. Jahrhundert als Vorbild.

5. Gewalt im Verlauf der Revolution

LZ 1660 Alexis Muston, JournalAlexis Muston hat seinen Freund Georg Büchner als »idolâtre de la révolution«, als »Vergötterer der Revolution« bezeichnet. Die anfangs zitierte Briefstelle – Ich bete jeden Abend zum Hanf und zu d. Latern[en] – bestätigt diese Einschätzung. Büchner orientierte sich mit diesen Sätzen offenbar an einer aus der Französischen Revolution bekannten Praktik, dem »Laternisieren«. Dieses ist also zuerst zu behandeln. Daneben steht das Guillotinieren als Gewalthandlung, die die Erinnerung der Nachwelt noch sehr viel stärker mit der Revolution verbindet. Büchners Stellung hierzu ist ebenfalls zu untersuchen.

5.1. Volksgewalt: Laternisierung (»Lanterniser«)

Die erste »Laternisierung« während der Französischen Revolution wurde am 22. Juli 1789, also acht Tage nach dem Sturm auf die Bastille, an einem gewissen Foullon de Doué und seinem Schwiegersohn vollzogen. Foullon war ein in der Bevölkerung besonders verhasster Adliger, den der König gerade anstelle des beliebteren Jacques Necker zum Finanzminister ernannt hatte. Das Seil wurde von der Menge an einem Laternenhaken gegenüber dem Pariser Rathaus befestigt, der auch später in Paris der bevorzugte Ort des »Laternisierens« war.

Das Geschehen vom 22. Juli erhielt zusätzliche Publizität durch eine Schrift des später als Revolutionspolitiker bekannten Journalisten Camille Desmoulins, einer der Hauptfiguren in Büchners Drama Danton’s Tod. Er publizierte am 15. September 1789 eine viel gelesene Broschüre mit dem Titel Discours de la Lanterne aux Parisiens (»Rede der Laterne an die Pariser«).

In ihr fungiert der berühmt gewordene Laternenhaken als Ich-Erzähler, der das bisherige Revolutionsgeschehen und – mit Einschränkungen – auch Akte von Volksjustiz gutheißt. Desmoulins gab sich selbst den Titel »Procurateur géneral de la lanterne« (»Generalbevollmächtigter der Laterne«). Büchner greift dies in Danton’s Tod auf, wo ein Mitgefangener zu Desmoulins sagt:

Nun Generalprocurator der Laterne, deine Verbesserung der Straßenbeleuchtung hat in Frankreich nicht heller gemacht. Danton’s Tod

Schon während die Menge Foullon tötete, wurde dieser Akt von – je nach politischer Einschätzung – Volksjustiz oder Lynchmord in der Pariser Nationalversammlung diskutiert, wobei Maximilien Robespierre die Tat mit folgenden Worten rechtfertigte:

Was will dieß heißen, gegen die Greuel, welche der Despotismus seit zwei Jahrhunderten verübt hat? Armes tugendhaftes Volk [...], will man Dich bestrafen, daß Du Dich einen einzigen Tag für so viele Schandthaten, die man an Dir verübt hat, gerächt hast?[3]

Eben diese Worte griff der Schüler Büchner auf, als er in seinem Helden-Tod-Aufsatz (1829) nebenher seine Begeisterung für die Französische Revolution ausdrückte. Er nannte die Französische Revolution einen

Kampf […], der die [Menschheit] in ihrer Entwickelung um mehr denn ein Jahrhundert in gewaltigem Schwunge vorwärtsbrachte, der in blutigem aber gerechtem Vertilgungs-Kampfe die Greuel rächte, die Jahrhunderte hindurch schändliche Despoten an der leidenden Menschheit verübt. Schülerschriften

Revolutionäre Gewalt und Akte von Volksjustiz als gerechte Rache an den schändlichen Greueltaten eines jahrhundertelangen Despotismus! Ich vermute, dass auch der Student und später der Privatdozent Büchner an diesen Sätzen, die er als Sechzehnjähriger formulierte, festgehalten hätte.

Der Ruf »Aristokraten an die Laterne« wurde bald nach 1789 zur Kurzformel für revolutionäre Volksgewalt und der Lynch-Akt wurde einem Volksfest-Vergnügen angeglichen. Dies leistete vor allem das sehr beliebte tänzerisch rhythmisierte Lied »Ah ça ira«. Es kursierte seit 1790 in unterschiedlichen Textvarianten, deren bekannteste und seit spätestens 1792 verbreitete so beginnt:

Ah! ça ira, ça ira, ça ira,
Les aristocrates à la lanterne!
Ah! ça ira, ça ira, ça ira,
Les aristocrates on les pendra!
Ah, wir schaffens, wir schaffens,
Die Adligen an die Laterne!
Ah, wir schaffens, wir schaffens,
Die Adligen hängen wir auf!

Die Art, wie die Chanson-Sängerin Edith Piaf das Lied vorträgt, vermittelt einen guten Eindruck von seiner mitreißenden Kraft. (Edith Piaf, ça ira ) In dieser Weise hat das »ça ira, ça ira, ça ira« sogar in Büchners Woyzeck eine kleine Spur hinterlassen. Marie, »das Kind wippend auf d. Arm«, hört dem Getrommel der herannahenden Soldaten zu und sagt:

He Bub! Sa ra ra ra! Hörst? Da kommen sie. Woyzeck

Der ikonische Charakter dieses Liedes und seiner Schlüsselworte »ça ira« und »an die Laterne« hat sich über die Jahrhunderte erhalten. 1846 veröffentlichte der Vormärzlyriker Ferdinand Freiligrath den Band Ça ira. Sechs Gedichte, in dem er die baldige Revolution für Deutschland voraussagte. Das erste seiner Gedichte sollte nach der Melodie des revolutionären Kampfliedes »Marseillaise« gesungen werden. Und am 21. September 1992 veröffentlichte der ursprünglich in der DDR lebende Lyriker Wolf Biermann im Spiegel den Artikel a la lanterne! a la lanterne!, in dem er unter anderem schrieb:

Falls im Grauen des Morgengrauens, wenn die Diktatur gestürzt ist und das neue demokratische Recht noch nicht gilt, der Pöbel schreit: Hängt das Pack auf! - dann gehöre ich zum Pöbel.

Mit »Pack« meinte Biermann die Herren der Stasi und des politischen Machtapparats der DDR.

Hätte Biermann tatsächlich mitgeholfen, den letzten Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz am hanfenen Seil an einer Laterne hochzuziehen? Sicher nicht. Auch Büchner trägt seine Anspielungen auf Hanf und Laternen als Provokationen vor. Beim Wort nehmen würde ich ihn nicht. Das gilt für den schon zitierten Satz »Ich bete jeden Abend zum Hanf und zu d. Latern[e]« und auch für den Satz in seinem ersten Brief an Karl Gutzkow nach der Flucht nach Frankreich:

Aber Sie sollen noch erleben, zu was ein Deutscher nicht fähig ist, wenn er Hunger hat. Ich wollte, es ginge der ganzen Nation wie mir. Wenn es einmal ein Misjahr gibt, worin nur der Hanf geräth! Das sollte lustig gehen, wir wollten schon eine Boa Constriktor zusammen flechten. Mitte März 1835. An Karl Gutzkow in Frankfurt

Für Danton’s Tod hat Büchner eine Laternisierungsszene geschrieben. Zwei Agitatoren stellen einer vor Hunger ohnehin schon aggressiv-gereizten Volksmenge den bisherigen Verlauf der Revolution so dar: Die Politiker haben das Volk zu Taten aufgerufen, das Volk hat gehandelt und die Politiker haben den Gewinn eingestrichen.

Sie haben uns gesagt: schlagt die Aristocraten todt, das sind Wölfe! Wir haben die Aristocraten an die Laternen gehängt. […] Aber sie haben die Todten ausgezogen und wir laufen wie zuvor auf nackten Beinen und frieren. Danton’s Tod

Der Volkszorn richtet sich gegen einen jungen Mann, der ein Schnupftuch hat und die Umstehenden mit »Meine Herren« anredet, beides Kennzeichen eines »Aristokraten«. Mit ihrem Laternisieren, so sagen sie, seien sie »barmherziger« als Leute seinesgleichen:

Nur ein Spielen mit einer Hanflocke um den Hals! S’ist nur ein Augenblick, wir sind barmherziger als ihr. Unser Leben ist der Mord durch Arbeit, wir hängen 60 Jahre lang am Strick und zapplen, aber wir werden uns losschneiden. An die Laterne!

Büchners Szene hat deutlich erkennbare Vorbilder in den Jack-Cade-Szenen in Shakespeares Dramen, wo die »Volksfeinde« tatsächlich aufgehängt werden. Büchner dagegen wählt eine humoristische Lösung. Der junge Mann bringt die Menge mit einem Witz zum Lachen und wird frei gelassen.

An die Laterne!
Junger Mensch. Meinetwegen, ihr werdet deßwegen nicht heller sehen!
Die Umstehenden. Bravo, bravo!
Einige Stimmen. Laßt ihn laufen! Danton’s Tod

Büchner entnahm den Witz den historischen Quellen.

Insgesamt ist die Rede vom Aufhängen der Volksfeinde durch drastische Hyperbolik geprägt. Dass sie auch blutiger Ernst sein kann, ist nicht auszuschließen. Im Hessischen Landboten gibt Büchner dem in der Bibel überlieferten Wort: »Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist« die folgende Wendung: »Was ist aber dieser Fürsten, der Verräther? – Das Theil von Judas!« Der Hessische Landbote Das »Theil von Judas« ist die »ewige Verdammniß«, heißt es in einer theologischen Schrift. Aber das »Teil von Judas« ist natürlich auch der Strick, an dem er sich aufhängte.

2.3. Die Frankfurter „Union“Und in dem 1834 geschriebenen Artikel „Republik“ des Bauernconversationslexicons, einer Pamphletenreihe des Frankfurter Geheimbundes »Union«, heißt es:

Die Erziehung der Fürsten zu ihrem Beruf, meinen die Dummköpfe, sey der große Vorzug der Erblichkeit. Wir sehen die Früchte davon. Der Eine ist ein Mörder, der Andere ein Dieb oder Betrüger, der Dritte ein Ehebrecher, der Vierte ein Trunkenbold, Alle aber sind von dem Wahn besessen, daß sie von Gott und Rechtswegen über das Volk zu herrschen haben – einem Wahn, von dem sie nichts anderes heilen wird als der Strang.[4]

5.2. Staatsgewalt: Revolutionstribunal und Guillotine

Im März 1793 wurde auf Antrag von Georges Danton das Pariser Revolutionstribunal gegründet. Es war ein Geschworenengericht und diente der Aburteilung von Revolutionsgegnern oder »Volksfeinden«. Danton wollte damit die Volks- bzw. Lynchjustiz eindämmen und durch geordnete Gerichtsverfahren ersetzen. Er sagte dazu später:

Es ist jezt ein Jahr, daß ich das Revolutionstribunal schuf. Ich bitte Gott und Menschen dafür um Verzeihung, ich wollte neuen Septembermorden zuvorkommen.[5]

Büchner wiederholt diese Worte in Danton’s Tod und lässt Danton außerdem sagen:

ich hoffte die Unschuldigen zu retten, aber dieß langsame Morden mit seinen Formalitäten ist gräßlicher und eben so unvermeidlich. Danton’s Tod

Da vor dem Revolutionstribunal Todesurteile die Regel waren und da im Laufe des Jahres 1794 auch noch die Rechte der Beschuldigten zusätzlich beschnitten wurden, reduzierte sich der Unterschied zwischen Volks- und Staatsjustiz tatsächlich auf die bloße Länge des Verfahrens. Beim Laternisieren machte die Volksmenge »kurzen Prozess«. Das Guillotinieren stand am Ende eines scheinbar formalisierten und jedenfalls längeren Verfahrens.

Büchner hat diese Beurteilung auf die Inquisitionsprozesse übertragen, denen seine politischen Freunde in Hessen unterworfen waren. Viele von ihnen befanden sich in mehrjähriger Untersuchungshaft – also Isolationshaft – und solange Büchner lebte, war ein Ende dieser Tortur nicht abzusehen. Büchner schrieb am 16. Juli 1835:

Es liegt schwer auf mir, wenn ich mir Darmstadt vorstelle; ich sehe unser Haus und den Garten und dann unwillkührlich das abscheuliche Arresthaus. Die Unglücklichen! Wie wird das enden? Wohl wie in Frankfurt, wo Einer nach dem Andern stirbt und in der Stille begraben wird. Ein Todesurtheil, ein Schaffot, was ist das? Man stirbt für seine Sache. Aber so im Gefängniß auf eine langsame Weise aufgerieben zu werden! Das ist entsetzlich! 16. Juii 1835. An die Eltern in Darmstadt

Und am 20. November 1836 schrieb er:

Minnigerode ist todt, wie man mir schreibt, das heißt, er ist drei Jahre lang todt gequält worden. Drei Jahre! Die französischen Blutmänner brachten einen doch in ein paar Stunden um das Urtheil und dann die Guillotine! Aber drei Jahre! Wir haben eine gar menschliche Regierung, sie kann kein Blut sehen. Und so sitzen noch an vierzig Menschen, und das ist keine Anarchie, das ist Ordnung und Recht. 20. November 1836. An die Eltern in Darmstadt

Der Vergleich, den er hier anstellt, hat sich allerdings im Nachhinein als ungerecht erwiesen. Die Untersuchungsgefangenen des Wachensturm-Landboten-Prozesses wurden bald nach der Verurteilung Ende 1838 amnestiert und freigelassen. Auch Karl Minnigerode wurde amnestiert mit der Auflage, nach Amerika auszuwandern. Friedrich Ludwig Weidig hat den Prozess allerdings nicht überlebt.

6. Grenzen revolutionärer Gewalt

In Danton’s Tod hält St. Just eine Lobrede auf die Politik der terreur, weil sie dem Rechtsgrundsatz der Gleichheit aller Menschen zum Siege verhelfe und dazu beitrage, den neuen Staat mit neuen Menschen zu gründen.

Moses führte sein Volk durch das rothe Meer und in die Wüste bis die alte verdorbne Generation sich aufgerieben hatte, eh’ er den neuen Staat gründete. Gesetzgeber! Wir haben weder das rothe Meer noch die Wüste aber wir haben den Krieg und die Guillotine. Danton’s Tod

Manche Büchnerinterpreten halten Büchner für einen Anhänger St. Justs.[6] Mir scheint dies abwegig. Im Danton-Drama stellt Büchner den Prozess gegen die Gruppe um Danton auf jeder Stufe des Verfahrens als einen von der Regierung manipulierten Justizmord dar, in dem St. Just Regie führt. Die Einzelheiten, die Büchner dazu mitteilt, entnahm er sämtlich den Quellen. In der berühmten Rede vor dem Konvent lässt er die St. Just-Figur horrende Sätze sagen, die der historische Saint Just nie geäußert hat.

7.2. Burghard Dedner: Der Fatalismusbrief Eine Grenze hat Büchner revolutionärer Gewalt auch im sogenannten Fatalismusbrief (Mitte Januar 1834) gesetzt, wenn er schreibt:

Ich gewöhnte mein Auge ans Blut. Aber ich bin kein Guillotinenmesser. Nach Mitte Januar 1834. An Wilhelmine Jaeglé

Das heißt nicht, dass Büchner gemeint hätte, Revolutionäre könnten auf Gewalt verzichten. LZ 4520 Wilhelm Schulz über: Nachgelassene Schriften, S. 231 Sein Freund Wilhelm Schulz bemerkte hierzu später, Büchner habe jede Revolution »als Nothwehr im großen Maßstabe erkannt« und damit einen Maßstab sowohl gegen »unnütze Grausamkeit« als auch gegen »krankhafte Sentimentalität« gewonnen:

Dennoch ist diese ganz richtige Ansicht Büchner’s vom revolutionären Recht der Nothwehr zugleich eine wahrhaft humane; da sie, mit all’ ihren Consequenzen in Kopf und Herz aufgenommen, gegen jede unnütze Grausamkeit das Maaß in sich selbst trägt. Sie bewahrt vor jener krankhaften Sentimentalität, vor jener »verdammungswürdigen Gutmüthigkeit«, wie sie einmal Büchner einem seiner Freunde scherzend vorwarf, welche noch im Entscheidungskampfe, durch grausame Schonung gegen Einzelne, die Rechte, das Glück und die Hoffnungen ganzer Völker und künftiger Generationen Preis gibt. Aber sie hat ebensowenig mit den Fantasten der Dampfguillotine zu schaffen, die wenn sie Einfluß gewännen, am allerersten die Revolution selbst unter die Guillotine brächten, da sie die eine große That der Befreiung in hunderterlei Thaten der persönlichen Rachsucht zersplittern würden.

Anmerkungen

  • [1] Vgl. die Ausführungen in der Verteidigungsrede des Johann Georg August Wirth, eines Mitinitiators des Hambacher Festes (J. G. A. Wirth: Die Rechte des deutschen Volkes. Eine Vertheidigungsrede vor den Assisen zu Landau, Nancy 1833): Im Mittelalter seien trotz der Ausbildung des »Repräsentativsystem[s]« und der »drei besondere[n] Staatsgewalten« (S. 99) die »verfassungsmäßigen Volksrechte« (S. 106) zunächst erhalten geblieben. Die »vollziehende Gewalt« wurde »von den gesammten verschiedenen Stämmen des deutschen Volkes nun in die Hand eines einzigen Fürsten oder Königs gelegt […], der von dem gesammten Volke der Deutschen gewählt wurde und dessen amtliches Oberhaupt darstellte.« (S. 100) - So argumentierten auch zeitgenössische Historiker und verwiesen als Beispiel auf eine Wahlversammlung, die im Jahre 1024 ganz in der Nähe von Büchners Geburtsort Goddelau König Konrad II. wählte. Dabei bestimmten zunächst die anwesenden Fürsten den künftigen König. Sie präsentierten ihn dann ihren ebenfalls versammelten Gefolgsleuten, die in den Quellen als »populus« (»Volk«) bezeichnet werden. Dieser »populus« bestätigte die Wahl durch »einmüthiges Geschrei«, d. h. durch Akklamation. Näheres in Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.1, S. 244. - Auch die folgende Rede vom »Verrath« der Fürsten war ein Gemeinplatz in der politischen Publizistik. Sie findet sich z. B. in Friedrich Ludwig Weidigs Flugschriftenreihe Leuchter und Beleuchter (Blatt 2 u. 4, Februar und März 1834). Weidig schreibt über den hessischen Großherzog Ludewig I.: »Sein Leben fiel in eine harte Zeit: er nahm gezwungen Theil an dem großen Hochverrathe, den Deutschlands Fürsten am deutschen Reich und Volk begingen, als sie den Rheinbund schlossen«. Vgl. Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.1, S. 245. Weidig zog aus der fortgesetzten Meineid der Fürsten unter anderem den Schluss, dass das biblische Meineidsverbot nicht gegenüber einer Regierung gelte, die selbst schon durch Verrat ihren Treueeid gebrochen habe.
  • [2] Zitiert nach [Johannes Ferdinand] Wit, gen. v. Dörring: Mittheilungen aus den Memoiren des Satan, Thl. 3: Der Teufel in München und der gefallene Engel. Phantasie und Erzählung, begründet im Leben der neuesten Zeit, Stuttgart: Franckh 1829, S. 267. Zum »Großen Lied« vgl. Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.1, S. 82-86.
  • [3] So wiedergegeben in der Büchner bekannten Kompilationsreihe: Die Geschichte Unserer Zeit, bearb. v. Carl Strahlheim, Bd. I, Stuttgart: Wolters 1826, S. 309.
  • [4] Vgl. Marburger Büchner Ausgabe Bd. II.1, S. 248.
  • [5] So wiedergegeben in Büchners Quelle Galerie historique, S. 118. Vgl. Marburger Büchner Ausgabe Bd. III.3, S. 286.
  • [6] So prominent Martin Mosebach in seiner Büchnerpreis-Rede 2007. Vgl. dazu meine Rezension dieser Rede in literaturkritik.de.

Geschrieben: Januar 2017