7.3. Burghard Dedner:
Wie finanzierte Büchner sein Leben im Exil?
Büchners Zeitgenossen nahmen an, der Vater Ernst Büchner habe den nach Straßburg und dann nach Zürich geflohenen Sohn im Exil nicht mehr finanziell unterstützt. Auch in jüngeren Veröffentlichungen findet sich diese Annahme noch gelegentlich, obwohl ein seit 1922 bekannter Versöhnungsbrief Ernst Büchners vom 18. Dezember 1836 diese Annahme widerlegt. Ernst Büchner schreibt dort:
Meine Besorgniß um dein künftiges Wohl war bisher noch zu groß und mein Gemüth war noch zu tief erschüttert, durch die Unannehmlichkeiten alle, welche du uns durch dein unvorsichtiges Verhalten bereitet und gar viele trübe Stunden verursacht hast, als daß ich mich hätte entschließen können, in herzliche Relation mit dir zu treten; wobei ich jedoch nicht ermangelt habe, dir pünctlich die nöthigen Geldmitteln, bis zu der dir bekannten Summe, welche ich zu deiner Ausbildung für hinreichend erachtete, zufließen zu laßen. –18. Dezember 1836. Von Ernst Büchner nach Zürich
Diese Briefstelle lässt meines Erachtens nur eine Deutung zu: Zwar war Ernst Büchners »Gemüth« bis zum Herbst 1836 »noch zu tief erschüttert«, als dass er mit Georg hätte korrespondieren wollen, dennoch ließ er ihm »pünctlich« »Geldmittel […] zufließen«. Die Gesamtsumme dieser Geldmittel war begrenzt, und die Höchstgrenze war dem Sohn »bekannt«. Ernst Büchner hatte sie ihm offenbar bereits vor dem Zerwürfnis mitgeteilt. Wie hoch die Summe berechnet war, wissen wir nicht. Nach Ansicht des Vaters war sie »hinreichend« für Georgs »Ausbildung«.
In seiner ausgezeichnet recherchierten Büchner-Biographie von 1993 und zuvor schon in seiner Dissertation von 1987 hat Jan-Christoph Hauschild mehrere Dokumente veröffentlicht, die einen Einblick in Georg Büchners finanzielle Situation in Straßburg und Zürich erlauben. Sie zeigen, dass Büchner im Exil besser dastand, als man erwarten sollte.[1] Ich fasse hier kurz zusammen, wie wir uns Büchners finanzielle Situation im Exil denken können.
Die Gesellschaft der Menschenrechte in DarmstadtAls Büchner Anfang März 1835 aus Darmstadt floh, hatte er zwanzig Gulden bei sich, die er einer Kasse der »Darmstädter Gesellschaft der Menschenrechte« entnommen hatte. Das Geld sollte eigentlich dem Ankauf einer Druckerpresse für die Herstellung von Flugschriften dienen und war unter anderem von Carl Braubach, einem Schüler Friedrich Ludwig Weidigs vorgestreckt worden. Der Darmstädter Mitverschworene Ludwig Nievergelder gab diese Summe im Frühjahr an Braubach zurück. Dieser berichtete dem Untersuchungsrichter:
Hldok 6.3.18 Aussage Karl Braubach Ich habe einmal Zwanzig Gulden hergegeben, aber ich weiß nicht mehr bestimmt, ob sie zu diesem Zwecke [d. i. der Anschaffung der Druckerpresse] verwendet werden sollten. Im Frühjahr 1835 erhielt ich durch den Studenten Nievergelder diese Summe zurück sie war aber zuvor gebraucht worden als der Student Georg Büchner ins Ausland flüchtete.
Büchner sandte das geliehene Geld vermutlich zurück an die Darmstädter »Gesellschaft der Menschenrechte«, sobald er in Straßburg über eigene Mittel verfügte. Eigene Mittel: das waren zunächst die 100 Gulden, die Johann David Sauerländer LZ-3530 Ernst Büchner an Karl Gutzkow vor dem 5. März als Honorar für Danton‘s Tod nach Darmstadt geschickt hatte. Ernst Büchner bestätigte den Erhalt dieser Summe brieflich am 7. März. Im Laufe der nächsten vier Wochen dürfte er das Geld nach Straßburg überwiesen haben. Eigene Mittel waren aber auch die regelmäßigen Überweisungen, die Ernst Büchner dem Sohn vereinbarungsgemäß zukommen ließ.
Büchner verfügte demnach für das Jahr 1836 außer den regelmäßigen Überweisungen, deren Höhe wir nicht kennen, über 80 Gulden.
LZ 3700 Georg Fein: Aufzeichnungen; Straßburg und Unterelsaß 29. Juli 1835Wo er zunächst in Straßburg wohnte, wissen wir nicht. Anscheinend verfügte er jedoch schon im Mai über einen festen Wohnsitz, wo man ihn aufsuchen konnte. Jedenfalls berichtet Georg Fein, er habe »Morgens bei Büchner das interessante Aktenstück Oberlins über Lenz gelesen«. Zeitleiste 9./12. Dezember 1835 Am 9. Dezember meldete er sich offiziell an mit dem Wohnort »Rue de la Douane 18« und der Angabe, er wohne dort seit Oktober. Die Rue de la Douane liegt in nur kurzer Entfernung von der Rue St. Guillaume, wo Wilhelmine Jaeglé wohnte und wo Büchner die gute »Kost« von »Fräulein Jäkele« genoss, wie die Mutter am 30. Oktober 1836 schrieb. 30. Oktober 1836. Von CarolineBüchner nach Zürich So war das Leben in der Stadt recht preiswert; die Tage waren mit der Suche nach einem Promotionsthema und dann mit der Ausarbeitung der Dissertation ausgefüllt.
3.4. Einleitung zu: ÜbersetzungenEinen zweiten Scheck über wiederum 100 Gulden erhielt Büchner von dem Verleger Johann David Sauerländer als Honorar für die Übersetzung zweier Dramen von Victor Hugo. Er reichte diesen Scheck am 18. Dezember 1835 bei der Buchhandlung Treuttel und Würtz in Straßburg ein, bekam das Geld aber nicht sofort, sondern vermutlich erst Ende Januar ausgezahlt (vgl. die Erläuterung In MBA Bd. X, S. 379).
Anfang Januar 1836 begab sich Büchners engster Freund Eugen Boeckel auf eine Europa-Reise. Büchner lieh von ihm vor seiner Abreise die Summe von 32 Francs 50 Centimes, also etwa 20 Gulden. Ob Büchner zu diesem Zeitpunkt tatsächlich mittellos war oder ob er das Geld nur vorsorglich borgte, ist unklar. Wie wir durch Hauschilds Recherchen wissen[2], erstattete er die Summe am 5. Februar, und Charles Boeckel berichtete seinem Bruder Eugène davon in einem Brief vom 14. Februar mit den Worten. »Am 5ten dieses sind von Büchner für dich eingegangen: f 32.50c«. Die Erstattung des Geldes erfolgte vermutlich von dem Übersetzungshonorar, das Ende Januar aus Frankfurt in Straßburg eingegangen war. Damit wiederholte sich die Situation vom Vorjahr. Über die monatlichen Überweisungen hinaus verfügte Büchner jetzt wiederum über mindestens 80 Gulden.
Zeitleiste 31. Mai 1836Neue Hinweise auf die finanzielle Situation liegen uns für Anfang Juni 1836 vor. Am 1. Juni, unmittelbar nach Fertigstellung seiner Dissertation, schrieb Büchner an Boeckel:
Ich habe in 3 verschiednen Sitzungen 3 Vorträge darüber gehalten, worauf die Gesellschaft sogleich beschloß sie unter ihren Memoiren abdrucken zu lassen; obendrein machte sie mich zu ihrem correspondirenden Mitglied. Du siehst, der Zufall hat mir wider aus der Klemme geholfen, ich bin ihm überhaupt großen Dank schuldig und mein Leichtsinn, der im Grund genommen das unbegränzteste Gottvertrauen ist, hat dadurch wider großen Zuwachs erhalten. Ich brauche ihn aber auch; wenn ich meinen Doctor bezahlt habe, so bleibt mir kein Heller mehr und schreiben habe ich die Zeit nichts können. Ich muß eine Zeitlang vom lieben Kredit leben und sehen, wie ich mir in den nächsten 6-8 Wochen Rock und Hosen aus meinen großen weißen Papierbogen, die ich vollschmiren soll, schneiden werde. 1. Juni 1836. An Eugène Boeckel in Wien
260 Schweizer Franken an Gebühren für Promotionsantrag und Prüfungen hätte Büchner normalerweise für die Promotion in Zürich zahlen müssen. Hinzu kamen die Kosten der Drucklegung. So jedenfalls bestimmte es der § 38 der Prüfungsordnung für den Fall einer »Ritual-Promotion«, bei der der Doktorand seine Doktorarbeit als Manuskript einreichte. Da Büchner eine schon gedruckte Promotionsschrift einreichen konnte, fielen die Druckkosten weg, und die Prüfungsgebühren reduzierten sich nach § 37 auf 160 Franken, also etwa 140 Gulden. LZ 4460 und LZ 4470 Rechnungen für Büchners Mémoire Die Kosten für die Drucklegung des Mémoire beliefen sich übrigens auf 337,75 frs.
Über die für die Prüfungsgebühren geforderte Summe muss Büchner demnach im Sommer 1836 noch verfügt haben. Er schickte das Geld und die gedruckte Abhandlung im August nach Zürich, nachdem er sich um den 25. Juli 1836 bei Georg Geilfus erkundigt hatte, ob der Adressat dieser Sendung, Dekan Johann Georg Baiter , »noch unter den Lebenden ist«. Etwa 25. Juli 1836. An Georg Geilfus in Zürich Danach blieb ihm vermutlich, wie er geschrieben hatte, »kein Heller mehr«, und er musste »eine Zeitlang vom lieben Kredit leben«. Tatsächlich war die vom Vater für die »Ausbildung« als »hinreichend« erachtete Summe wohl um diese Zeit erreicht. Zeitleiste Ende Juni 1836Büchner hoffte, mit dem Lustspiel Leonce und Lena ein Preisgeld zu gewinnen. Daraus wurde nichts, und auch der Versuch, im Schnellverfahren einen Dramenband zu schreiben und so das dringend benötigte Geld zu erhalten, scheiterte. Im September 1836 teilte er den Eltern mit
Ich habe meine zwei Dramen noch nicht aus den Händen gegeben, ich bin noch mit Manchem unzufrieden und will nicht, daß es mir geht, wie das erste Mal. Das sind Arbeiten, mit denen man nicht zu einer bestimmten Zeit fertig werden kann, wie der Schneider mit seinem Kleid, September 1836. An die Eltern in Darmstadt
Inzwischen hatte sich der finanzielle Druck vermutlich verringert. Die Mutter und die älteste Schwester kamen zu Besuch nach Straßburg. Dass die Mutter teilnahmslos zusah, wie der von ihr Besuchte Not litt, ist nicht anzunehmen. Falls Büchner sich wie befürchtet im Sommer 1836 verschulden musste, so war er jetzt sicher in der Lage, seine Schulden vor der Abreise nach Zürich am 18. Oktober 1836 zu tilgen.
Nach seiner Ankunft in Zürich am 19. Oktober übernachtete Büchner im Hotel »Zum Schwerdt«. Wir wissen dies wiederum durch Hauschilds Recherchen.[3] Er blieb dort bis zu seiner Übersiedelung in die Steingassse (heute Spiegelgasse) am 24. November. In dem Gasthof, einem großen, viergeschossigen Haus mit Speisesaal und mehreren Salons, hatten auch Casanova, Goethe, Ludwig Uhland und Kaiser Josef II. von Österreich übernachtet. Er war keine erschwingliche Unterkunft für einen Mittellosen.
Züricher Weinplatz mit Gasthaus zum Schwert
(am linken Ufer der Limmat) um 1755
aus: Wikipedia (Art: "Haus zum Schwert")
Das Zimmer in der Steingasse, das er dann bezog, war sehr viel bescheidener. Büchner teilte den Preis für Zimmer und Mahlzeiten den Eltern mit. Die Mutter reagierte mit dem Satz:
Deine Kost und Logie finden wir sehr billig, freilich eine Kost wie bei Fräulein Jäkele wirst Du nicht leicht wieder finden, nun man muß sich an alles gewöhnen. 30. Oktober 1836. Von Caroline Büchner nach Zürich
LZ 4160 Honorarauszahlung Universittät ZürichAm 21. November erhielt Büchner dann sein erstes Honorar als Privatdozent. Insgesamt belief sich die Honorierung bei fünf eingeschriebenen Zuhörern auf 68.60 Züricher Franken. Davon wurden 41.16 schon jetzt, die verbleibenden 27.44 am 11. März 1837 ausgezahlt.
In dem Versöhnungsbrief vom 18. Dezember 1836 teilte Ernst Büchner dem Sohn mit, er werde »so gleich wieder den gütigen und besorgten Vater um das Glück seiner Kinder in [ihm] erkennen«. 18. Dezember 1836. Von Ernst Büchner nach Zürich Das dürfte Büchner weiter beruhigt haben.
Dennoch waren die Tage im Januar weiterhin angefüllt mit Arbeit, jedoch schrieb Büchner am 20. Januar 1837 an Wilhelmine Jaeglé :
Jeden Abend sitz’ ich eine oder zwei Stunden im Casino; Du kennst meine Vorliebe für schöne Säle, Lichter und Menschen um mich. 20. Januar 1837. An Wilhelmine Jaeglé in Straßburg
»Das Kasino«, so heißt es in einem Buch über Zürich 1845, »enthält zu ebener Erde einen großen Konzert- und Ballsaal, einen kleinen Ballsaal und zwei zwischen demselben befindliche Salons. [...] Das Gebäude [...] ist seither sehr häufig zu musikalischen und gesellschaftlichen Vergnügungen benutzt worden.«[4] Es war der Ort der »aristokratisch dominierten Assemblée-Gesellschaft«.[5]
Und schließlich verfügte Büchner jetzt über genügend Geld, um das ungemütliche Zimmer in der Spiegelgasse aufzugeben. Er las die Annonce:
LZ 4010 Zimmerangebot; Zürich 23. Januar 1837Man wünscht einem oder 2 Herren oder Frauenzimmern ein frohmüthiges geheiztes Zim sammt Kost, à 3 fl. 20 pr. Woche, zu übergeben, ganz nahe an der Stadt in Hottingen No. 158, in der Nähe vom Kaffeehaus.
Büchner wurde mit dem Vermieter handelseinig. »Das Haus«, so schrieb Büchner in seinem letzten Brief am 27. Januar, »steht nicht weit vom See, vor meinen Fenstern die Wasserfläche und von allen Seiten die Alpen, wie sonnenglänzendes Gewölk.« 27. Januar 1837. An Wilhelmine Jaeglé in Straßburg
Kost und Logis beliefen sich auf ca. 160 Gulden im Jahr. Das Zimmer war auch für zwei Personen geeignet und war dabei sicher noch preiswert. Die Anmietung zeigt vor allem, dass Büchner sich in Zürich sicher fühlte. Zwar bedrohte der Kanton Zürich alle Asylbewerber, die keine Ausweispapiere ihrer Heimatbehörden vorweisen konnten – das war bei Büchner der Fall – mit einer Kaution von 800 Franken[6]; aber wir haben keinen Hinweis darauf, LZ 4170 Universität Zürich. Vorlesungen im Sommersemesterdass Büchner diese Androhung fürchtete. Noch im Januar teilte er der Universität sein Vorlesungsangebot für das Sommersemester mit, und LZ-4260 Ludwig Büchner, Biographische Darstellung Ludwig Büchner zufolge erwog man die Einrichtung einer »Professur der vergleichenden Anatomie« für den jungen Privatdozenten.
Wenn Büchner nur mit den Kollegeinkünften hätte rechnen können, so hätte er das Hottinger Zimmer sicher nicht angemietet. Also müssen wir wohl annehmen, dass der »gütige und besorgte Vater« bereit war auszuhelfen – und dass er natürlich die Sonderausgaben vom Erbe abzog.
Büchner war bei seinem Tod in Zürich frei von Schulden. Das ergibt sich aus einem Eintrag vom 15. Februar im Krankheitsbericht der Caroline Schulz. 1. Juni 1836.An Eugène Boeckel in WienDer Eintrag macht freilich auch deutlich, dass Büchners Leben im Exil in finanzieller Hinsicht alles andere als sorgenfrei war. Ohne einen gewissen »Leichtsinn», der, wie Büchner schrieb, »im Grund genommen das unbegränzteste Gottvertrauen« war, konnte er diese knapp zwei Jahre im Exil nicht durchstehen. Und mit diesem angeblichen »Leichtsinn« konnte er die Ängste zwar verdrängen, aber nicht beseitigen.
LZ 4270 Caroline Schulz: Bericht über Krankheit und TodEr erzählte mir eine lange zusammenhängende Geschichte wie man ihn gestern schon vor die Stadt gebracht habe, wie er zuvor eine Rede auf dem Markte gehalten u.sw. Ich sagte ihm, er sey ja hier in seinem Bette u. habe das alles geträumt; da erwiederte er, ich wisse ja daß Professor Escher (einer seiner Schüler) sich für ihn verbürgt habe u. deßhalb sey er wieder zurückgebracht worden. Es hatte sich nämlich die Idee bei ihm gebildet er habe Schulden, was aber in der Wirklichkeit nicht der Fall war.
Dass Freiheit von Schulden nicht mit Freiheit von Sorgen gleichzusetzen ist und dass Büchner trotz familiärer Unterstützung im Exil ums Überleben kämpfte, darauf hat sein Freund Wilhelm Schulz im Nachruf hingewiesen.
LZ 4520 Wilhelm Schulz über: Nachgelassene Schriften Diese Thätigkeit seines übermächtigen Geistes mußte endlich diesen Körper aufreiben. Mit einer flüchtigen Bemerkung auf seinem Todesbette: »Hätte ich in der Unabhängigkeit leben können, die der Reichthum gibt, so konnte etwas Rechtes aus mir werden« – wies er selbst auf den tieferen, auf den socialen Grund seines frühzeitigen Todes. Aber selbst seine nächste Umgebung konnte sein baldiges Ende nicht ahnen; denn Büchner, der Proletarier der geistigen Arbeit und das Opfer derselben, hatte sich lächelnd zu Tode gearbeitet.
Anmerkungen
- [1] Jan-Christoph Hauschild: Georg Büchner. Studien und neue Quellen zu Leben, Werk und Wirkung. Mit zwei unbekannten Büchner-Briefen, Königstein/Ts. 1985 (= Büchner-Studien 2); Jan-Christoph Hauschild: Georg Büchner. Biographie, Stuttgart, Weimar 1993; Berlin 1997. Den eben zitierten Brief liest Hauschild dennoch als Verweigerung jeder finanziellen Unterstützung durch den Vater. Er schreibt: Wie Georg seine »Zukunft« hätte finanzieren sollen, darüber »verlor» Ernst Büchner »kein Wort«. »Offenbar meinte Dr. Büchner, das sei ganz allein Sache seines Sohnes.« Insgesamt gelte: wir wissen nicht, wie Georg »seinen Unterhalt überhaupt bestritt«. (Hauschild 1993, S. 586 f.) Wie schon gesagt, lese ich den Brief anders und folge dabei Ausführungen von Thomas Michael Mayer: Jan Christoph Hauschilds Büchner-Biographie(n) [...], in: Georg Büchner Jahrbuch 9 (1955-1999), 2000, S. 399 f., Anm. 57).
- [2] Jan-Christoph Hauschild, (Hrsg.): Georg Büchner. Briefwechsel. Kritische Studienausgabe. Basel, Frankfurt a. M. 1994, S. 95.
- [3] Jan-Christoph Hauschild: Georg Büchner mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten (= rowohlts monographien 503), Reinbek 1992, 2. Aufl. 2011, S. 153.
- [4] Friedrich Vogel: Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820, Zürich: F. Schulthess 1845, S. 857.
- [5] Hauschild 1993, S. 587.
- [6] Hauschild 1993, S. 586.