2.12. Flüchtlinge und Flüchtlingspolitik in Zürich und der Schweiz
Im Zuge der Restaurationspolitik und der Niederschlagung der liberalen Aufstände in Europa flüchteten seit 1815 zahlreiche politische Emigranten aus Deutschland, Frankreich und Italien in die Schweiz. Wenngleich auch hier seit dem Wiener Kongress wieder eine restaurative Politik herrschte, hielt die Eidgenossenschaft doch ihr traditionell liberales Asylrecht aufrecht. Besonders nach der „Regeneration“, der liberalen Erneuerungsbewegung der Schweiz unter dem Eindruck der Pariser Julirevolution von 1830, wurde das Asylrecht als als integraler Bestandteil des politischen Selbstverständnisses und der Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft von Großmachtinteressen verstanden. In der Zeit der auf die Julirevolution folgenden verschärften Unterdrückung oppositioneller Bewegungen in den europäischen Ländern war die Schweiz damit zu einem der wichtigsten Exilländer für politische Flüchtlinge und Oppositionelle in Europa geworden. Das galt auch für diejenigen, die sich zunächst nach Frankreich geflüchtet hatten, deren Aufenthalt dort jedoch wegen zunehmender Restriktionen und Kontrollen von Seiten der französischen Behörden gefährdet war. Ebenso wie Georg Büchner, der im Oktober 1836 von Straßburg nach Zürich übersiedelte, betraf das etwa den Burschenschaftler Georg Fein, der schon 1833 aus Straßburg in die Schweiz weiter gereist war, ebenso Büchners Mitschüler und zeitweiligen Mitverschwörer Hermann Trapp oder die Freunde Wilhelm Braubach, Georg Geilfus und Wilhelm Schulz, die 1835 und 1836 ebenfalls von Straßburg nach Zürich weiter zogen.
Die Schweiz, in diesem Fall speziell der Kanton Zürich, Zürich zur Zeit Georg Büchners konnte von der Zuwanderung solcher Emigranten durchaus profitieren. Vielfach kamen sie aus der gebildeten bürgerlichen Schicht, waren – zum Teil bereits ausgewiesene – Wissenschaftler, Publizisten und Intellektuelle, die sich im Exil weiter in ihren Berufen betätigten. Der oben genannte Georg Fein etwa hatte von Dezember 1833 bis August 1834 die Redaktion der Neuen Zürcher Zeitung inne. Der Arzt Johann Lukas Schönlein, 1832 als politischer Emigrant aus Deutschland nach Zürich gekommen, war hier als Professor für klinische Medizin tätig – er wird Büchner in der letzten Phase der Typhus-Erkrankung ärztlich begleiten. Auch der renommierte Naturwissenschaftler und Naturphilosoph Lorenz Oken, der seit Januar 1833 einen Lehrstuhl als Professor für Naturgeschichte, Naturphilosophie und Physiologie des Menschen an der in diesem Jahr neu gegründeten Universität Zürich bekleidete und am 20. April 1833 zu deren erstem Rektor gewählt wurde, Privatdozent in Zürich 1836/37 war als politischer Emigrant aus Deutschland nach Zürich gelangt.
Zugleich brachte der vermehrte Zuzug von politischen Flüchtlingen aus den europäischen Ländern für die Schweiz aber auch Komplikationen und ernstzunehmende außenpolitische Spannungen mit sich, die sich auch wieder auf die Situation der Flüchtlinge auswirkten. Im Februar 1834 initiierte der italienische Revolutionär Giuseppe Mazzini, der sich zu Beginn der 1830er Jahre in der Schweiz aufhielt und hier die später im Jungen Europa zusammengefassten politischen Bewegungen Junges Italien, Junges Polen, Junges Frankreich und Junges Deutschland begründete, einen Freischärlerzug ins (damals dem Königreich Piemont-Sardinien angehörende) Savoyen. Auch wenn das Unternehmen der „Befreiung“ Savoyens scheiterte, stellte es doch eine von Schweizer Boden ausgehende Verletzung des Völkerrechts dar und führte dazu, dass die Großmächte ihren Druck auf die Schweiz insbesondere hinsichtlich der sich dort aufhaltenden ausländischen Flüchtlinge erheblich erhöhte. Der österreichische Außenminister Metternich forderte in diesem Zusammenhang gar, einen „moralischen Gesundheitskordon um die Schweiz zu ziehen“ (zit. nach Josef Inauen: Brennpunkt Schweiz. Die süddeutschen Staaten Baden, Württemberg und Bayern und die Eidgenossenschaft 1815-1840. Fribourg 2008, S. 130.)
Andere Vorfälle folgten. Bei einem vom Deutschen Arbeiterverein in der Schweiz nahe Bern veranstalteten Gartenfest, dem sogenannten „Steinhölzlifest“ am 24. Juni 1834, wurden die schwarz-rot-goldene Trikolore der liberalen deutschen Nationalbewegung ausgerollt und, offenbar absichtsvoll angeheizt von Agenten der deutschen Polizeibehörden, nationalpatriotische Lieder gesungen. Als Gerüchte laut wurden, dass das Junge Europa von der Schweiz aus Umstürze in Süddeutschland plane, eskalierten die politischen Spannungen: Baden mobilisierte seine Armee und Österreich brach zeitweise die diplomatischen Beziehungen zur Schweiz ab.
Auch in den zunehmend spannungsreichen Beziehungen der Schweiz zu Frankreich spielte die Flüchtlingsfrage eine besondere Rolle. Bereits 1833 hatte der Kanton Bern über 400 von Frankreich abgewiesene Polen, Flüchtlinge nach dem Gescheiterten Polenaufstand gegen Russland, aufgenommen. Im Juli 1836 verlangte der französische Botschafter von den Schweizer Behörden die Auslieferung des französischen Flüchtlings Auguste Conseil, der offenbar in das Attentat auf König Louis-Philippe im Juli 1835 verwickelt gewesen war. Bei Conseils Verhaftung stellte sich heraus, dass er in der Schweiz als Informant der französischen Polizei Mitflüchtlinge bespitzelte. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung um diesen Fall („Conseil-Affäre“) entsandte Frankreich Truppen an die Schweizer Grenze und verhängte eine Grenzblockade. Im August 1836 sah sich die Schweizer „Tagsatzung“ veranlasst, das Asylrecht entscheidend zu verschärfen und zahlreiche Flüchtlinge auszuweisen. ZU den Ausgewiesenen gehörte z. B. der am Wachensturm beteiligte Gießener Student Eduard Scriba, der nach England abgeschoben wurde.
Für Georg Büchner, der die Entwicklungen in der Schweiz schon von Straßburg aus mit großer Aufmerksamkeit verfolgte, bedeuteten solche Vorgänge ernsthafte Gefährdungen für seine Zukunftspläne. Anfang Juni 1836 schrieb er den Eltern, dass er seinen Umzug nach Zürich wegen der gegenwärtigen Entwicklungen nochmals zu verschieben gedenke – „unter solchen Umständen hält man sich besser fern.“ Anfang Juni 1836. An die Eltern in Darmstadt
Besorgnis spricht aus dem Brief vom 25. Juli 1836 an den in Zürich weilenden Freund Georg Geilfus, dem Büchner schreibt:
„Außerdem würdest Du mich sehr verbinden, wenn Du mir eine so weit es in Deinen Kräften steht menschliche Auskunft über den Stand der Dinge in Zürich gäbst. Soll wirklich eine von Russland, Preussen, Oestreich, Frankreich u. England unterzeichnete Note bey der Tagsatzung eingereicht worden seyn, welche die unbedingte Ausweisung aller Flüchtlinge begehrt? und, verhält es sich so, welche Resolution glaubt man, daß d. Tagsatzung fassen dürfte? Oder scheint es[,] daß die Ausweisung sich nur auf die bey den letzten Vorfällen Betheiligten erstrecken wird? – Geht Alles gut, so denke ich nächsten Winter meinen Kurs über Philosophie zu lesen und bin im October in Zürich. Glaubst Du daß ich Aussichten dort habe? Die Sachen sehen etwas bunt aus. – Etwa 25. Juli 1836. An Georg Geilfus in Zürich
Nach dem Beschluss der Schweizer Regierung zur Asylrechtverschärfung im August 1836 äußert Büchner Verständnis für die politische Situation der Schweiz und beruhigt die Eltern hinsichtlich der eigenen, hiervon offenbar nicht beinträchtigten Situation:
„Daß man aber Flüchtlinge, welche die Sicherheit des Staates, der sie aufgenommen, und das Verhältniß desselben zu den Nachbarstaaten compromittiren, ausweist, ist ganz natürlich und hebt das Asylrecht nicht auf. Auch hat die Tagsatzung bereits ihren Beschluß erlassen. Es werdennur diejenigen Flüchtlinge ausgewiesen, welche als Theilnehmer an dem Savoyer Zuge schon früher waren ausgewiesen worden, und diejenigen, welchean den letzten Vorfällen Theil genommen haben. Dieß ist authentisch. Die Mehrzahl der Flüchtlinge bleibt also ungefährdet, und es bleibt Jedem unbenommen, sich in die Schweiz zu begeben. Nur ist man in vielen Kantonen gezwungen, eine Caution zu stellen, was sich aber schon seit längerer Zeit so verhält. Meiner Reise nach Zürich steht also kein Hinderniß im Weg. – „ Mitte August 1836. An die Eltern in Darmstadt
Am 28. September 1836 erhielt Büchner vom Züricher Polizeirat tatsächlich die Einreisegenehmigung. Am 19. Oktober trifft er in Zürich ein, am 26. November, nach seiner Aufnahme als Privatdozent an der Züricher Universität, wird ihm für vorläufig sechs Monate Asyl im Kanton Zürich gewährt. Damit verbunden ist allerdings die im obigen Brief erwähnte „Caution“, die Büchner, hätte er die bewilligte Zeit überlebt, vor ein gravierendes finanzielles Problem gestellt hätte: Die Auflage des Kantons, für eine Verlängerung des Asyls innerhalb einer bestimmten Frist ordentliche Ausweispapiere der Heimatbehörde beizubringen, schied im Fall des steckbrieflich gesuchten Füchtlings Büchner sicher aus. Für eine Aufenthaltsverlängerung im Kanton Zürich wurde somit eine „Real- oder Personal-Caution“ in Höhe von 800 Franken nötig. Angesichts der Tatsache, dass Büchners Einkünfte aus den Universitätskollegien jährlich wohl kaum über 100 Franken betragen würden – eine Summe, die bereits weit unter dem Bedarf für den reinen Lebensunterhalt lag (vgl. Jan-Christoph Hauschild, Georg Büchner. Biographie. Stuttgart/Weimar 1993, S. 586) – 7.3. Burghard Dedner: Wie finanzierte Büchner sein Leben im Exil?ist unklar, wie Büchner die Kosten für eine solche Kaution hätte bestreiten können. Es darf aber vermutet werden, dass im akuten Fall der Vater selbstverständlich für ihn aufgekommen wäre.
Text: Maximiliane Jäger-Gogoll (Juni 2014); zuletzt bearbeitet: Januar 2017