HL Dok 3.2.5.
Kreissekretär Edmund Freiherr v. Jungenfeld: Briefe an Polizeidirektor Gustav Adolph Hupfeld in Hanau; Offenbach, 1. und 3. August 1834

a) Poststempel Offenbach, 1. August <1834>

<…> erlaube ich mir mich im Vertrauen an Euer Wohlgeboren zu wenden, u Ihnen folgende Mittheilungen zu machen u, wenn dieselben von Erfolg sein sollten um gefällige Nachricht zu bitten. –

Ein gewisser Silberarbeiter Möller von Gotha gebürtig, Sohn eines dasigen Amtmanns oder Advokaten, ein genauer Bekannter der s. g. Frankfurter Verdächtigen, Freieissen Funk, Rodenstein u. s. w., mit welchen er früher hier sehr oft in dem Ihnen vielleicht bekannten Poculischen Wirthshaus zusammen gekommen, hat sich vor ohngefähr drei bis vier Wochen dahier arbeitslos aufgehalten, u wurde ihm darum u noch mehr wegen seines Umgangs das längre Aufenthalt dahier untersagt. <…> Gestern war derselbe hier u ist mit einem Giesser Studenten zusammen getroffen, wahrscheinlich, um eine neue revolutionäre Schrifft, die mehrerer Anzeigen zu Folge hier gedruct werden soll, in Empfang zu nehmen u alsdann weiter zu verbreiden. Der Student u Möller fuhren aber ehe es möglich war sie hier anzuhalten u zu untersuchen nach Frankfurt. Ich eilte ihnen nach, konnte aber mit Hülfe der Polizei nur den Studenten ausfindigmachen, u leugnet derselbe mit Möller bekannt zu sein u giebt an nur zufällig mit ihm nach Frankfurt gefahren zu sein. Möller u eine Frauenzimmer, was jene noch bei sich im Wagen hatten, waren in Frankfurt nicht zu ermitteln, u fand sich auch in den Effecten des Studenten nichts Verdächtiges. <…>

b) Offenbach, 3. August 1834

Jungenfeld bittet um gütige Entschuldigung <…>, daß ich erst Heute Ihr geehrtes Schreiben vom 2t d. M. beantworte, allein eine in der bekannten Angelegenheit anhängig gewesenen dringenden <sic!> Untersuchung, machten <sic!> es mir Gestern ohnmögl. Der Student mit welchem Möller am verflossenen Donnerstag nach Frankfurt gereißt ist, heißt v. Haxthausen u ist von Giessen gebürtig. An jenem Tag als ich des Morgends an Sie schrieb, gelang es mir des Nachmittags Möller habhaft zu werden, allein zu spat, denn es fand sich nichts Verdächtiges mehr bei ihm. <…>

Überlieferung
Handschrift: Staatsarchiv Marburg, 24f, Nr. 59; Erstdruck: Thomas Michael Mayer, in: Georg Büchner Jahrbuch 1 (1981), S. 85 (vgl. MBA II.2, S. 164).