2.11. Flüchtlinge und Flüchtlingspolitik in Straßburg

Schon in den 1820er Jahren, besonders aber seit der Julirevolution von 1830 war Frankreich zu einem der wichtigsten Exilländer für politische Flüchtlinge nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Polen, Italien, Spanien und Russland geworden. Um 1830 hielten sich in Frankreich rund 10.000 politische Flüchtlinge auf, 1838 waren es mehr als 13.000, in den folgenden Jahren stiegen die Zahlen weiter an. (Vgl. http://www.deuframat.de/gesellschaft/bevoelkerungsstruktur-migration-minderheiten/migrationen-und-kultureller-austausch-seit-1815/exilland-frankreich-1830-1914.html und Otto Wiltberger: Die deutschen politischen Flüchtlinge in Straßburg 1830–1849. Berlin/Leipzig 1910, S. 61.) Neben der Hauptstadt Paris, die das Zentrum der politischen Emigration und ihrer Aktivitäten darstellte, besaß auch Straßburg als einzige unmittelbar an der Grenze und im Einzugsbereich deutscher Sprache und Kultur gelegene Großstadt besonders für politische Flüchtlinge aus Deutschland eine herausgehobene Bedeutung. Während der ersten „Demagogenverfolgung“ im Jahr 1819 hatten in Straßburg bereits rund fünfzig Oppositionelle vor dem Zugriff der deutschen Behörden Zuflucht gesucht, darunter als Prominentester der Schriftsteller Joseph Görres (Wiltberger, S. 7). Nach 1830 finden sich unter den deutschen Flüchtlingen neben Georg Büchner (der während der Jahre 1831–1833 zunächst zum Studium und erst bei seinem zweiten Aufenthalt vom März 1835 bis zum Oktober 1836 als politischer Flüchtling nach Straßburg kommt) erneut prominente Personen aus dem Spektrum deutscher Oppositionsbewegungen, darunter der Darmstädter Jurist Wilhelm Schulz, den Büchner in Straßburg kennenlernt und mit dem und dessen Frau Caroline er später in Zürich Wand an Wand wohnen wird, oder die Organisatoren des Hambacher Festes, Philipp Jacob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth, der Publizist Georg Fein, der Burschenschafter Jakob Venedey, der Naturwissenschaftler und Politiker Carl Vogt und der Schriftsteller Harro Harring.

Vor allem in der relativ repressionsfreien Phase unmittelbar nach der Julirevolution von 1830 war die französische Flüchtlingspolitik politischen Flüchtlingen gegenüber insgesamt positiv ausgerichtet. Das entsprach einer breiten Sympathie der französischen, speziell auch der Straßburger Bevölkerung mit den verfolgten ausländischen Oppositionellen, die sich, wie Zeitgenossen berichten, auch immer wieder in öffentlichen „Reden“ und „Verbrüderungsbanketten“ mit den „Opfer[n] des Despotismus“ äußerte (vgl. Wiltberger, S. 61 nach K. Hillebrand: Geschichte Frankreichs von der Thronbesteigung Louis Philipps [!] bis zum Falle Napoleons III. 1877 ff., Bd. I, S. 435 f.). Zugleich stellte die Präsenz der ausländischen Oppositionellen für die französischen Behörden ein beträchtliches innen- wie auch außenpolitisches Spannungspotential dar. Das galt einerseits für die Hauptstadt Paris, andererseits für die grenznahen Départements und Straßburg als Grenzmetropole. Die geographisch wie politisch herausgehobene Stellung Straßburgs macht ein Bericht des Straßburger Präfekten an den französischen Innenminister aus dem Jahr 1834 deutlich, in dem es heißt:

„Der kleinste Vorfall, der sich hier [d.i. in Straßburg] ereignet, ist sogleich in Kehl und mit großer Schnelligkeit in Baden, Württemberg, Bayern, Hessen-Darmstadt und Frankfurt bekannt. In diesen Staaten beachtet man viel weniger, was im Innern Frankreichs, als was in Straßburg geschieht, weil man die Rückwirkung der Ereignisse in dieser Stadt fürchtet, und weil die deutschen Regierungen zu Recht oder Unrecht annehmen, daß die Ruhe ihrer Länder in vieler Beziehung abhängig ist von der Straßburgs.“ (Zit. nach Wiltberger, S. 66)

Umgekehrt gilt aber auch:

„Wenn der Einfluß, den Straßburg in politischer Hinsicht auf die Nachbarstaaten ausübt, tatsächlich vorhanden ist, wie man das allgemein glaubt, so steht nicht weniger fest, daß die politische Lage dieser Gegenden die elsässische Hauptstadt sehr fühlbar beeinflussen kann.“ (Zit. ebd.)

Insgesamt nahm die französische Regierung politische Flüchtlinge nicht nur bereitwillig auf, sondern ließ ihnen auch vergleichsweise großzügige finanzielle Unterstützungsleistungen zukommen. Im Jahr 1832 stellte der französische Staat eine Summe von 3.500.000 Francs hierfür bereit, im Jahr 1833 sogar 4 Millionen Francs (vgl. Wiltberger, S. 62 ff.). Gleichzeitig mussten die Behörden aus den oben genannten Gründen jedoch vital daran interessiert sein, die Immigranten unter einer gewissen Kontrolle sowie in einiger Entfernung von den Staatsgrenzen zu halten. Einem 1832 verabschiedeten Gesetz zufolge erhielt jeder Flüchtling unabhängig von der möglichen Inanspruchnahme weiterer finanzieller Unterstützung bei der Ankunft in Frankreich einen Pass und eine festgelegte Geldsumme für die Weiterreise ins Landesinnere, zwanzig Meilen von der Grenze und vierzig Meilen von Paris entfernt. Das galt auch für die Küstenlinie als natürliche Staatsgrenze. Diese Regelung sollte dazu beitragen, die Konzentration politischer Flüchtlinge in der französischen Hauptstadt, aber auch in Städten wie Le Havre, Rouen, Marseille und Bordeaux zu verhindern. Im Zuge einer weiteren Verschärfung der Flüchtlingsgesetze vom Februar 1834 wurden Flüchtlinge, die finanzielle Unterstützung durch den französischen Staat in Anspruch nahmen, außerdem verpflichtet, sich wöchentlich am Ort der Geldzuweisung in eine Liste einzutragen, was einen unbemerkten Wechsel des Aufenthaltsortes weitgehend unmöglich machte. Finanziell unabhängigen Flüchtlingen war der Aufenthaltsort innerhalb der festgesetzten Verordnungen – zwanzig Meilen von der Grenze und vierzig Meilen von Paris entfernt (s.o.) – zwar freigestellt, ein legaler Aufenthalt in Grenznähe jedoch wie der Georg Büchners in Straßburg war nur durch den Erwerb einer französischen carte de sûreté („Sicherheitskarte“) möglich, welche Büchner im Oktober 1835 aufgrund der Unterstützung seiner akademischen Lehrer Ernest Alexandre Lauth und Georges-Louis Duvernoy und des Dr. Théodore Boeckel , eines Bruders seines Kommilitonen Eugène Boeckel, zuerkannt wurde. LZ 3708 Vogt, Erinnerungen an die Flucht Hinsichtlich der besonderen Situation der Flüchtlinge in Straßburg spielte allerdings auch eine Rolle, dass der dortige Polizeikommissar Jonathan Pfistereine von den Anordnungen der Präfektur abweichende Politik betrieb und politische Flüchtlinge innerhalb seines Amtsbezirks unbehelligt ließ, sie allerdings im Gegenzug verpflichtete, ihm „falsche Flüchtlinge“ anzuzeigen, Landstreicher und Kleinkriminelle also, die auf dem Ticket der politischen Flüchtlinge segelten und von der Solidarität der Straßburger Bevölkerung mit ihnen profitierten (vgl. Wiltberger, S. 72).

Unter dem Eindruck zunehmender sozialer Proteste und mehrerer Attentate auf König Louis-Philippe wurde die Kontrolle der Flüchtlinge ab 1832 in Frankreich kontinuierlich weiter verschärft. Viele der politischen Flüchtlinge ziehen weiter in die Schweiz oder in die Vereinigten Staaten. Auch in Georg Büchners Briefen wird die Verschlechterung der Situation deutlich, etwa, wenn er (in diesem Falle noch vor Erteilung der „Sicherheitskarte“) am 10. Juni 1835 aus Straßburg an die Eltern nach Darmstadt schreibt:

„Was ihr mir von dem in Darmstadt verbreiteten Gerüchte hinsichtlich einer in Straßburg bestehenden Verbindung sagt, beunruhigt mich sehr. Es sind höchstens acht bis neun deutsche Flüchtlinge hier, ich komme fast in keine Berührung mit ihnen, und an eine politische Verbindung ist nicht zu denken. Sie sehen so gut wie ich ein, daß unter den jetzigen Umständen dergleichen im Ganzen unnütz und dem, der daran Theil nimmt, höchst verderblich ist. Sie haben nur einen Zweck, nämlich durch Arbeiten, Fleiß und gute Sitten das sehr gesunkene Ansehn der deutschen Flüchtlinge wieder zu heben, und ich finde das sehr lobenswerth. Straßburg schien übrigens unserer Regierung höchst verdächtig und sehr gefährlich, es wundern mich daher die umgehenden Gerüchte nicht im Geringsten, nur macht es mich besorgt, daß unsere Regierung die Ausweisung der Schuldigen verlangen will. Wir stehen hier unter keinem gesetzlichen Schutz, halten uns eigentlich gegen das Gesetz hier auf, sind nur geduldet und somit ganz der Willkür des Präfecten überlassen. Sollte ein derartiges Verlangen von unserer Regierung gestellt werden, so würde man nicht fragen: existirt eine solche Verbindung oder nicht? sondern man würde ausweisen, was da ist. Ich kann zwar auf Protection genug zählen, um mich hier halten zu können, aber das geht nur so lange, als die hessische Regierung nicht besonders meine Ausweisung verlangt, denn in diesem Falle spricht das Gesetz zu deutlich, als daß die Behörde ihm nicht nachkommen müßte.“ 10. Juni 1835. An die Eltern in Darmstadt

Die folgende Passage des Briefes deutet bereits die weitere Entwicklung an:

„Uns berührt auch folgende Thatsache: Dr. Schulz hat nämlich vor einigen Tagen den Befehl erhalten, Straßburg zu verlassen; er hatte hier ganz zurückgezogen gelebt, sich ganz ruhig verhalten und dennoch! Ich hoffe, daß unsere Regierung mich fürzu unbedeutend hielt, um auch gegen mich ähnliche Maßregeln zu ergreifen und daß ich somit ungestört bleiben werde. Sagt, ich sei in die Schweiz gegangen. – “

Zürich zur Zeit Georg BüchnersWenngleich der letzte Satz zu diesem Zeitpunkt noch als Aufforderung Büchners an die Eltern gemeint sein dürfte, gegenüber den Behörden die Spuren seines Aufenthaltes in Straßburg gerüchteweise zu verwischen, wird er doch ein gutes Jahr später, am 18. Oktober 1836, Straßburg tatsächlich verlassen und in die Schweiz, nach Zürich, übersiedeln.

Text: Maximiliane Jäger-Gogoll (Juni 2014); zuletzt bearbeitet November 2017