HL Dok 3.4.18.
Ministerium des Innern und der Justiz: Reskript an Universitätsrichter Conrad Georgi in Gießen; Darmstadt 7. August 1834

Zeitleiste 5. August 1834

„Wir billigen es, daß Sie unter den obwaltenden Umständen die Verhaftung des Studenten Büchner nicht vollzogen haben.Die Reise desselben, wenn auch eine Zusammenkunft mit dem Eugen Bückel aus Straßburg der ostensibele Zweck war, kann doch auch mit anderer Absicht verbunden gewesen seyn, und es kommt sehr darauf an, näher zu erforschen, ob Büchner am 1. d. M. vor oder nach der Arretirung des Studenten Minnigerode von Gießen abgegangen ist, indem im ersten Falle die Reise dazu gedient haben kann, andere bey der Entstehung, dem Druck und der Verbreitung des Landboten interessirte Personen schnell von dem Vorgang in Gießen in Kenntniß zu setzen. Wenn es noch nicht schon geschehen seyn sollte, so werden Sie die Polizey-Behörde zu Frankfurt requiriren, den Pfarrer Becker und seine Hausgenossen daselbst über den Aufenthalt des Büchners bey ihnen umständlich zu vernehmen und Ihnen über den Aufenthalt des Eugen Bückler zu Frankfurt genaue Nachricht zu ertheilen. Nicht minder halten wir eine Vernehmung des Wirthes zu Vilbel durch den Kreisrath zu Friedberg über die Angabe des Büchner für nöthig und wäre auch desfalls die geeignete Requisition zu erlassen. Den N. N. Zeuner aus Butzbach jetzt schon vernehmen zu lassen, halten wir für bedenklich. Wir legen Ihnen in strengstem Vertrauen zu Ihrer Notiz Auszüge aus einer anonymen Anzeige bei, die uns zu dem bisherigen Einschreiten veranlaßten, empfehlen Ihnen aber den allervorsichtigsten Gebrauch davon. Dem Untersuchungsrichter Wagner sind sie geheim mitgetheilt worden und die von uns unmittelbar angeordneten Haussuchungen zu Offenbach haben zu keinem Resultate geführt. Das aber ist ziemlich constatirt, daß Preller (= der verdächtigte Offenbacher Drucker) von Gießen aus Nachricht von Minnigerodes Verhaftung erhielt, also sich vorsehen konnte, und daß er alsbald nach Darmstadt reiste, um hier gleichfalls Nachricht zu geben.“

Überlieferung
Druck: Wilhelm Diehl, Minnigerode’s Verhaftung und Georg Büchners Flucht, in: Hessische Chronik 9 (1920), S. 16 f. (vgl. MBA II.2, S. 190 f.).