Woyzeck Qu-Dok 3
Philipp Bopp: Meuchelmord; Darmstadt 1816 bzw. 1834
Meuchelmord.
Im Jahre 1816 erschien in Darmstadt folgendes Druckschriftchen:
Kurze Darstellung des von Philipp Schneider in Bischoffsheim verübten Mordes und des darauf eingeleiteten Prozesses und der Hinrichtung des Verbrechers. Aus den Untersuchungs-Akten gefertigt von dem Inquirenten, Staatsauditeur Schenck,
welches der Verfasser mit folgendem Vorwort begleitete: „Das in nachstehender Darstellung beschriebene Verbrechen enthält in der Art sowohl, wie es in dem Geiste eines einzigen Individuums, ohne Mittheilung zum Entschluß reif, planmäßig angelegt und zur Möglichkeit einer leichten und sichern Ausführung durch ein gleisnerisches Spiel mit dem Ermordeten vorbereitet wurde, als in der Art dieser Ausführung selbst, der seltsamen Konkurrenz und Mitwirkung faktischer Umstände zur Entdeckung des Verbrechers und der so schnellen Bewirkung des Geständnisses, so wie überhaupt in psychologischer Hinsicht, so manches Denkwürdige und Interessante, daß es nicht ohne Grund allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen und in den Meisten den Wunsch herbeigeführt hat, mit dessen Ausführung näher bekannt zu werden.“
Da das Schriftchen nach dem Schicksal solcher kleinen Druckschriften nicht so bekannt geworden ist, als es verdient, (die Literatur des Strafrechts erwähnt seiner nirgends), so kann ein Wiederabdruck desselben in dieser Sammlung nur zweckmäßig und wünschenswerth seyn. Durch einige Bemerkungen will der Herausgeber dem Rechtsfall noch mehr Interesse zuzuwenden suchen.
Johann Philipp Schneider, dreißig Jahre alt, lutherischer Religion, ist zu Bischoffsheim, ohnweit Mainz, von rechtlichen Eltern geboren. Er lebte daselbst, unter der Aufsicht der letzteren, bis zu seinem vierzehnten Lebensjahre und genoß seinem Stande nach, als Bauernsohn, eine ganz gute Erziehung. In seinem vierzehnten Lebensjahre mußte Schneider seinen Geburtsort verlassen, weil ihn sein Vater zu seinem Oheim, dem Schuhmachermeister Schneider zu Darmstadt, um dessen Handwerk zu erlernen, in die Lehre gab. Hier blieb derselbe die gewöhnlichen drei Jahre seiner Lehrzeit ruhig und ohne Rüge und ging dann als Geselle nach Frankfurt a. M., wo er auf eben die Weise, bei einem und demselben Meister, dem Schuhmacher Tewes, gegen zehn Jahre ununterbrochen als Geselle gearbeitet, indem ihn – so gibt er an – sein Meister, seiner Qualifikation als Schuhmacher, seines Fleißes, guten Betragens und des Krieges wegen, während welchem die guten Gesellen selten gewesen, stets weiter zu gehen verhindert. Schneider war indessen konscriptionspflichtig, hatte sich aber bei keiner Musterung gestellt, weil ihm, wie er versichert, sein Vater jedesmal die Zeit verschwieg, wenn solche gehalten wurde. Nachdem er auf diese Weise bereits das gesetzliche Konscriptionsalter überschritten hatte, wurde er zu Frankfurt als Refrakteur arretirt und im August 1813 gefänglich zum Kanton Starkenburg abgeliefert. Von dort wurde derselbe dem zweiten Bataillon des großherzogl. Garde-Fusilier-Regiments zugetheilt und stand bei demselben bis zu seiner Hinrichtung als gemeiner Soldat. In dieser Qualität bestand er den ersten französischen Feldzug, mußte, als das Regiment für den zweiten ausmarschirte, im Depot zurückbleiben, und wurde, als ersteres aus dem Feldzug zurückkehrte, demselben wieder zugetheilt, wo er denn bisher, theils den Garnisonsdienst in der großherzogl. Residenz versehen half, theils mit Urlaub auf seiner Profession in letzterer arbeitete.
Bopp berichtet weiter: Schneider habe sich bis zu seinem Verbrechen im großen und ganzen unauffällig verhalten. Nur hätten ihm die „Mitgesellen bei seinem letzten Meister“ Heimtücke nachgesagt, und „als Soldat“ habe Schneider „Mangel an militärischem Geist“ gezeigt.
Während seines Soldatenstandes zeigte er, ziemlich übereinstimmend mit seinem eben geschilderten Charakter, nach dem Zeugniß eines zu dem Verhör kommandirten Offiziers, unter welchem er früher bei einer Kompagnie stand, als Soldat bedeutende Flachheit und Mangel an militärischem Geist, den er durch den fast ganz unterlassenen Umgang mit braven Kameraden, und vorzüglich dadurch aussprach, daß er während des Feldzugs als erheuchelter Marodeur fast auf jedem Marsche zurückblieb, und oft mit militärischer Strenge dem Regiment gleichsam nachgetrieben werden mußte –.
Bopp berichtet weiter: In Frankfurt habe Schneider „mit einer gewissen Elisabetha Roth von Königstein“ zwischen 1810 und 1813 unehelich zwei Kinder gezeugt, von denen eines noch lebe. Während der Ermittlungen sei er in den Verdacht geraten, einen zweiten Mord begangen zu haben, nämlich eine spätere Gefährtin, die „Magd“ Regina Janz aus Oberursel, getötet zu haben, was sich jedoch nicht bestätigt habe.
Während der letzten drei Monate vor Verübung seines Verbrechens, während welcher er von der Kompagnie großbeurlaubt war, stand Schneider bei Schuhmachermeister Hassinger zu Darmstadt, mit Erlaubniß seiner Militärvorgesetzten, als Geselle in Arbeit, und dieser sein letzter Meister so wenig, als Schuhmachermeister Vogt, bei dem er früher, sogleich nach seinem Eintritt in den Soldatenstand, zu zwei verschiedenen Perioden als Geselle gearbeitet, können irgend etwas vorbringen, was auffallend zu seinem Nachtheil gereichte, ja sein früherer Meister, Schuhmacher Vogt, legt ihm sogar, in seiner beschworenen Aussage, nicht allein das ungeheuchelte Lob eines fleißigen Arbeiters, sondern das eines stillen, in seinem äußeren Scheine wenigstens, ganz ordentlichen Menschen bei, der sich namentlich von der, dieser Klasse von Menschen in der neueren Zeit so leicht eigenen, wenigstens so wenig seltenen Lüderlichkeit in bedeutendem Grade entfernt gehalten.
Während Schneider in der letzten Zeit mit Urlaub auf seiner Profession arbeitete, lernte er in seinem Kosthause, bei der Wittwe des verstorbenen Leinwebers Philipp Keil, den nachher von ihm ermordeten Buchdruckergesellen Bernhard Lebrecht kennen, indem derselbe in dem nämlichen Keil’schen Hause wohnte und gleichfalls daselbst die Kost nahm.
Dieser Lebrecht, der in der großherzogl. Hof- und Kanzlei-Buchdruckerei zu Darmstadt als Geselle arbeitete, war aus Troppau in Schlesien gebürtig, ein getaufter Jude. Lebrecht hatte sich während seines Aufenthaltes zu Darmstadt einiges Geld erspart, das er in kleineren Summen, und wie er es gerade erübrigen konnte, gegen möglichst wucherliche Zinsen auszuleihen suchte. In dieser Absicht bot er mehreren Personen, jedoch um deßwillen ohne Erfolg, Geld zum Darleihen an, weil er enorme Zinsen, in der Regel 25 bis 30 Prozent, davon begehrte.
Auf diese Weise lieh Schneider von Lebrecht nach und nach, und ebenfalls in kleineren Parcellen von 25 bis 30 fl. die Summe von 125 fl. baar, empfing dann von demselben noch eine silberne Uhr, im Anschlag von 10 fl. und stellte ihm desfalls einen Schuldschein über 135 fl. im Ganzen aus. Nach Schneiders Angabe im Verhör, zahlte dieser seinem Gläubiger für das empfangene Darlehen monatlich 2 fl. 30 kr. Zinsen, und es ist diese Angabe, außer der aus dem Obigen hervorgehenden Glaubhaftigkeit ihrer Wahrheit, hinsichtlich der wirklichen und monatlich regelmäßig eingehaltenen Zinszahlung selbst, vollständig, hinsichtlich des Quantums aber wenigstens in so weit durch Zeugen bewahrheitet, daß sie nicht unter, und wahrscheinlich über 2 fl. monatlich betragen.
Nachdem Lebrecht diese wucherlichen Zinsen – natürlich ohne Vorwissen der Militär- und Civil-Obrigkeit – geraume Zeit hindurch bezogen, drang er mit einem Male ernstlich auf Rückzahlung des Kapitals, und spiegelte seinem Schuldner, um demselben ein Motiv zu gründen, hierauf selbst bedacht zu seyn, vor, daß er gesonnen sey, Darmstadt zu verlassen und anderwärts Arbeit zu suchen.
In diesem Glauben, und weil Lebrecht,besonders in den letzten vierzehn Tagen vor seiner Ermordung, häufiger in ihn drang, versprach Schneider seinem Gläubiger, auf Ostern mit ihm nach Haus (nach Bischofsheim) zu gehen, um dort seine Schuld zurückzuzahlen, obgleich er wohl wußte, wie ihm dieses unmöglich sey, und blos die Absicht hatte, seinen Gläubiger hinzuhalten und ruhig zu stellen. Zu diesem Ende, sagt Schneider, habe er mit diesem sogar den Tag ihres Weggehens nach Bischofsheim verabredet – zumal, da Lebrecht diese Gelegenheit benutzen zu wollen versichert, um in Mainz Arbeit zu suchen – und hätten sie hiezu den letztverwichenen Ostersamstag gewählt.
Die Ahndung, das Vorgefühl der Verlegenheit, die Scham vor dem getäuschten Gläubiger, seinen zwei Brüdern und seinem Schwager zu Bischofsheim, wurde wirklich in Schneider, wie er versichert, einige Stunden vor seiner Abreise mit Lebrecht, lebhaft wach, und in diesem Gefühl beschloß er dessen Mord, der ihm zugleich – so wähnte er – ein sicheres Mittel werden sollte, auch der gehässigen Schuld ledig zu werden, die er mit Entfernung des Gläubigers von selbst nothwendig hinweggeräumt glaubte.
Mit dem Gedanken war der reife Entschluß Eins, so plausibel schien ihm der erste. Das Zuschneidemesser, mit dem er gearbeitet, ward zum grausamen Werkzeug der Ausführung des Mordplans gewählt.
Um 8 Uhr des Abends reiste er, das Mordmesser in der Tasche, mit Lebrecht ab, der, vermuthlich, weil er dessen zu bekommen gedachte, wenig Geld – nach Schneiders Versicherung nur 7 kr. – und für den Hinweg ein Stück Brod und einen Schnapps mitnahm. Der Mond schien hell auf ihrem ganzen Weg, von ihrem Weggehen bis zu ihrer Ankunft, und sie setzten ruhig mit einander, unter unbedeutendem, ganz gleichgültigem und namentlich des Geldes nicht erwähnendem Gespräch, ihren Weg fort. Dieser Weg führt von der westlichen Seite Darmstadts durch den Wald (die sogenannte Tanne) am Gehabörner Hof vorüber, durch den Büttelborner Wald, durch Büttelborn, Großgerau und die sogenannte Nauheimer Tanne, nach Bischofsheim. Als sie an dem Büttelborner Wald* ankamen, setzten sie sich daselbst, um auszuruhen, nieder, und schliefen, beide von ihrem Nachtmarsche ermüdet, ein, nachdem Lebrecht mit seinem nachherigen Mörder sein Brod getheilt und ihm von seinem Schnapps gereicht hatte. Lebrecht erwachte zuerst aus seinem Schlaf, weckte Schneider und setzte mit diesem seinen Weg weiter fort. In der Nauheimer Tanne – gut anderthalb Stunden auf dem Wege weiter – ruhten sie wiederholt zusammen aus, schliefen abermals eine halbe Stunde und vollendeten dann ihren Weg nach Bischofsheim, wo sie gegen 3 Uhr morgens mit einander ankamen.
*) Später der Schauplatz eines verwandten Verbrechens. Vor ungefähr 8 Jahren wurde eine Chaussee von Darmstadt nach Großgerau angelegt und durch diesen Wald geführt. In der Nacht vom 11. auf den 12. Sept. 1828 überfiel bei diesem Wald Philipp Engel einen auf der Chaussee daherfahrenden Frachtwagen, schlug den Führer desselben lebensgefährlich und beraubte die auf dem Wagen befindliche Geldkiste. Der Verwundete wurde hergestellt.
Großherzogliches Hofgericht in Darmstadt verurtheilte den Straßenräuber, der sich dazu einer lebensgefährlichen Verwundung schuldig gemacht, zum Tode. Der oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurtheil. Unmittelbar vor der Exekution verwandelte der Regent die Todesstrafe in lebenslängliche geschärfte Zuchthausstrafe.
S. Allgemeine Justiz-, Kameral- und Polizei-Fama vom Jahr 1830. Nr. 27, 28, 35, 36, und das 24. Heft der Hitzig’schen Annalen der teutschen und ausländ. Kriminalrechtspflege, wo ich diesen Rechtsfall (von S. 273–316) ausführlich dargestellt habe. B.
Bei seinem verheiratheten Bruder, Johannes, sprach Schneider mit Lebrecht zu Bischofsheim ein. Beide schliefen daselbst noch einige Stunden, und gingen dann mit einander zwischen 8 – 9 Uhr am ersten Osterfeiertag nach Mainz, wo Lebrecht, unbegleitet von Schneider, der vor den Häusern wartete, in drei Druckereien ging, um, wie Schneider versichert, Arbeit zu suchen, wahrscheinlicher aber, um Schneider durch den in ihm unterhaltenen und bestärkten Glauben, „er wolle seinen Arbeitsplatz zu Darmstadt verlassen,“ zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen, wofür er bis hierhin noch immer kein ernstliches Bestreben gewahrte. Gegen 6 Uhr Abends ging Schneider mit Lebrecht, nachdem sie mit einander auf des ersteren Kosten, deren halber Betrag für Lebrecht an dem Darlehen abgehen sollte, im Wirthshaus einige Bouteillen Wein getrunken hatten, nach Bischofsheim zu Schneiders Bruder zurück, bei dem sie nochmals übernachteten und des andern Tags ruhig, und namentlich ohne geistiges Getränk zu sich zu nehmen, bis um 2 Uhr Nachmittags blieben.
Unterwegs warf Lebrecht seinem Gefährten mehrmalen die Schuld, und wie er ihn abermals ihrer wegen getäuscht habe, vor. Ueber diesen Vorwurf geriethen beide, nach Schneiders Aussage, einen guten Büchsenschuß vor dem Ausgang des Waldes bei Darmstadt, als sie gerade den Nebenweg einschlugen, welcher in schräger Richtung von dem Hauptweg nach Grosgerau durch den Wald (die Tanne) auf den sogenannten alten Griesheimer Weg führt, mit einander in Wortwechsel, der in wirklichen Zank ausartete.
Dieser Zank erstickte auch noch den Rest des Gefühls, das nach Schneiders Versicherung gegen die Ausführung des Verbrechens sich zu regen noch nicht ganz aufgehört hatte. Diese Ausführung ward nunmehr, in dem, der Nähe der Stadt und der Hilfe der Menschen wegen, als den letzten anzunehmenden Augenblick ihrer Möglichkeit, in dem Geiste des Mörders unabänderlich beschlossen und auf die grausamste Weise erreicht. Der lange Aufschub auf dem Herweg war indessen, nach Schneiders eigenem Bekenntniß, weniger Folge des Gefühls gegen die That, als die des Tageslichts, das der Mörder scheute, und der Furcht vor der Gegenwart der Menschen, die ihm stets noch auf dem Wege begegnet.
Lebrecht war größer und kräftiger wie sein Mörder, es glaubte dieser deßhalb auf ein Mittel denken zu müssen, wie er diese größere physische Kraft sich schadlos, wenigstens kräftige Gegenwehr, oder die Flucht des Ueberfallenen und die befürchtete eigene Ueberwältigung unmöglich machen könne. Dieses Mittel glaubte er darin zu finden, daß er mittelst eines an den Kopf geschlagenen Steines sein gehofftes Schlachtopfer, wahrhaft schlächtermäßig, betäube, und dann den ächt meuchlerisch bereiteten Mord mit dem lange hierfür verborgenen Handwerksmesser vollführe. Der Stein war in dem Sandboden, den der Mörder betrat, und bei der bereits eingetretenen Dämmerung schwer zu finden, und erzählt Schneider, wie er lange schweigend den Weg mit den Blicken zur Entdeckung des gehofften Werkzeugs vergebens durchforscht, bis er endlich dasselbe gefunden, von Lebrecht unbemerkt, aufgehoben, und noch geraume Zeit bis zur Mordstätte heimlich nachgetragen habe. Der Stein hatte nur die Dicke einer Faust, es mußte der damit zu versetzende Schlag, um seines Zweckes nicht zu fehlen, wohl angebracht werden, und wählte der Mörder den Schlaf des zu Ermordenden zur Stelle, die er treffen sollte, ging aber mit demselben, da immer noch die fehlende gänzliche Dunkelheit der Nacht, die Anwesenheit die Straße gehender Menschen der Ausführung seines nunmehr vollendeten Mordplanes entgenstand, noch bis in die Mitte des Querwegs längs der Tanne, zwischen dem sogenannten alten Griesheimer Weg und der breiten Lindenallee, kaum eine halbe Viertelstunde von dem Rheinthore zu Darmstadt entfernt. An dieser Stelle schlug Schneider heimlich seinem Gefährten den Stein an den Kopf, fehlte aber seiner Absicht, denselben zu betäuben, obschon nicht gänzlich, doch in der Art und der gehofften völligen Wirkung seines Steinschlags, dessen Spuren nach dem ärztlichen Fundschein sich nicht am Schlafe selbst, sondern auf der Mitte der Stirne befanden, und der nach Schneiders Meinung den Unglücklichen nur wenig betäubte und entkräftete. Schneider faßte nun sogleich den Lebrecht um den Leib, der vergebens seinen Mörder an der Halsbinde ergriff, und von sich abzuhalten versuchte, warf ihn unter sich zu Boden, zog sein Schustermesser und würgte, trotz der lange fortdauernden kräftigen Gegenwehr, an Lebrecht, bis zu der, durch etliche und zwanzig Haupt- und viele weniger bedeutende Wunden endlich herbeigeführten Ohnmöglichkeit irgend einer kräftigen Gegenwehr, in welchem tragischen, schauervollen Zustande er das unglückliche Schlachtopfer seiner Wuth, noch röchelnd, und den Martern durch den Tod nicht völlig ledig, in der Ueberzeugung an die Unausbleiblichkeit dieses Todes, zurückließ.*
*) Wer erinnert sich nicht bei dieser Darstellung der That und der Erwähnung des gereizten Zustandes des Mörders unmittelbar vor Begehung derselben an die klassische Stelle in Feuerbachs Darstellung merkwürdiger Verbrechen, Band 1, Gießen 1828, S. 92 u. 93 (Betrachtungen des Verfassers bei Mittheilung des Kriminalfalls: Matthias Lenzbauer, der Brudermörder): „Ein Mord, welcher bloß vom Eigennutze eingegeben ist, wird darum nicht im reinen Eigennutze vollzogen. Der Eigennutz ist viel zu kalt, um gewöhnliche Naturen,zur Vollbringung eines Mordes mit eigener Hand zu begeistern, und dieselben während der Ausführung des Gräuelsvom Anfang bis zum Ende standhaft zu erhalten. Warum reizt oft der Raubmörder den zum Tod Erwählten erst durch geringere Beleidigungen zu Zank und Streit? Weil er in dem Zorn einen begeisterten Gehilfen sucht, der feuriger, muthiger, als die Habsucht, in ihrem Auftrag vollziehen soll, wozu es dieser an eigener Kraft gebricht. Mit dem wirklichen Beginn der That kommt aber freilich dieser Gehilfe ganz von selbst und ungerufen, einer Furie gleich, die aus dem ersten Tropfen vergossenen Bluts aufsteigt, nicht um den Vergießer abzuhalten, sondern ihn mit ihrer Geisel vorwärts zum Ziele zu jagen. Bei den ersten Streichen, welche der Mörder geführt hat, verwandelt sich unter seinen Händen das Schlachtopfer in einen Feind, an dem, als einem Gegenstande des Hasses, sich die Flammen des Zorns entzünden, welche zuletzt unvermerkt dem berauschten und betäubten Gemüth den Mord als Zweck des Mordes unterschieben und die Bosheit mit der Wuth der Rache begeistern. Den Abscheu vor den Gräueln der eigenen That, die nun in ihrer furchtbaren Gestalt leibhaft vor seinen Augen steht, das Entsetzen vor sich selbst, welches bei diesem Anblick seine Seele jetzt ergreift, wo es schon zu spät ist, rückwärts zu schreiten, trägt der außer sich selbst gerathene Verbrecher – hierin dem Fieberkranken oder Wahnsinnigen ähnlich – mit seiner an der Blutarbeit erhitzten Einbildungskraft auf den Beleidigten hinüber, an welchem nun alle jene Gefühle, im Grimm und Zorn aufgelöst, sich austoben, und indem sie an diesem gleichsam ihre eigene Schuld zu rächen suchen, eben diese Schuld vollenden. Hierzu gesellen sich gemeiniglich noch mancherlei äußere Umstände, welche bei Vollbringung solcher Thaten selten ganz ausbleiben und jenen Affekten neue Brennstoffe zuführen: wenn z. B. der Angegriffene sich zur Wehre setzt, wenn er um Hilfe ruft, wenn er sonst dem Verbrecher die Ausführung schwer macht, oder ihn durch sein Benehmen der nahen Gefahr der Entdeckung aussetzt.“
Den bis zum letzten, hörbar schweren Odemzug erwürgten Gefährten ließ der Mörder hilflos liegen und entfernte sich. Zum Chausseehause bei Bessungen, eine gute Viertelstunde von dem Mordplatz abwärts, will der Mörder im blut- und sandbeklebten Kleide gegangen seyn; dort sey Tanz und Streit gewesen, und habe er im Zusammenlauf auf der Treppe, ehe er in den Saal habe kommen können, einen Schlag auf die Nase erhalten, der ihn wieder herabzugehen bewogen. In dem Hofe habe er sich einsam hingesetzt auf’s Holz und seinem Morde nachgedacht. Hier habe er beschlossen, zurückzugehen zum Ermordeten, zu sehen ob er noch lebe; er habe vollführt, was er beschlossen, den Gefährten aber todt gefunden, ihn, um ihn unkenntlich und die Entdeckung schwieriger zu machen, entkleidet, mit einigen Handvoll Erde bedeckt, und die Kleider, ohnweit des gedachten Chausseehauses, unter ein Brückchen über dem Chausseegraben versteckt, unterwegs aber den Hut und die Stiefel verloren, deren Wiederaufheben ihm seiner Ermüdung wegen zu lästig gewesen; die Uhr und die Tabakspfeife des Ermordeten habe er bei sich gesteckt. Alles dieses fand sich so des andern Tags. Der Schuldschein über das obenerwähnte Darlehen fand sich in Lebrechts Wohnung, und Schneider versichert, er habe, so wesentlich ihm – wie man ihm vorstellte – dessen Besitz zur Erreichung seines Zweckes bei der auf die Erben des Ermordeten übergehenden Forderung auch gewesen, in Lebrechts Kleidern weder nach demselben gesucht, noch sonst denselben zu erhalten sich bemüht.
Nach Versteckung der Kleider des Ermordeten ging Schneider nach Darmstadt in ein Kaffeehaus, wo er eine Tasse Thee trank, von da, gegen Anbruch des Tages, auf die Wache ans Bessunger Thor, wo er, stets unter dem Vorgeben, man habe ihn in einem Streite im Wirthshaus blutig geschlagen, Hände und Gesicht vom Blut reinigte, und von da an einen in der Nähe gelegenen Teich, den sogenanten großen Wog, wo er seinen blutgetränkten Rock auswusch. In diesem Aufzug, mit halb durchnäßten, halb blutgefärbten Kleidern, den stets noch sicheren Bürgen seiner That, ging Schneider nach Bessungen in ein Wirthshaus, legte sich dort, nach eingenommenem Frühstück, für das er, so wie für die ganze künftige Zeche, im Voraus die ruchlos erbeutete Uhr versetzte, um auszuruhen und den durchnäßten Rock am Leib zu trocknen, auf ein Bett und schlief.
Indessen ward die That schon frühe bekannt, und schweigend hörte Schneider die Erzählung seines Verbrechens und seiner eigenen Verwünschung. Ein wahrhaft seltsamer Zufall führte die Entdeckung der That so frühe herbei:
Ein Barbier kam bei guter Zeit, um einen, nach der Richtung gegen die Mordstätte hin, ziemlich entfernt von der Stadt in seinem Gartenhaus wohnenden Mann zu rasiren, in dessen Wohnung. Dieser Mann war nicht zu Haus, sondern auf seinem, ohnweit der Mordstätte, gegen den Wald hin liegenden Acker mit Feldarbeit beschäftigt. Der Barbier, des weiten Wegs verdrossen, beschloß und vollführte, auf wahrhaft drollige Weise, und gleich als wäre der verfolgte Bart seinem sicheren Ende reif, denselben auf den Acker zu verfolgen. Der Waldsaum ward zum Bartstuhl auserwählt, und im zufälligen Vorübergehen traf der Barbier ohnweit der Mordstätte auf einen, wenig hervorragenden Sandhügel, der den Leichnam sehr unvollständig bedeckte und dessen Hand und mehrere Theile des Körpers, so wie die ganze Menschenform bei näherer Betrachtung kenntlich sichtbar ließ. Der Barbier, auf eine, nach dem bewiesenen Eifer für sein Amt, wahrhaft unverdiente Art geschreckt, hielt für räthlich, die gemachte Entdeckung im ersten, großen Schrecken anzuzeigen.
Dieser wirklich faktische Umstand, dessen wahrhaft drollige Natur die, mehr in seinem Geiste, als in dem Ernste, den die Sache im Ganzen so sehr verdient, gefaßte Erzählung vielleicht entschuldigt, war die eigentliche Veranlassung der so zeitigenEntdeckung des Verbrechens und der augenblicklich getroffenen Anstalten zur Erforschung des Thäters.
Alle diese Anstalten, so zweckdienlich sie auch getroffen waren, wären doch wohl nicht zureichend gewesen, den Thäter, der später die Flucht beschlossen, wenigstens sobald zu entdecken, ohne die Konkurrenz nachstehender weiteren Umstände: Als die polizeiliche Behörde nämlich, auf die geschehene erste Anzeige, gerade im Begriff war, an Ort und Stelle das erste, für die Reinstellung des Thatbestands und die Möglichkeit der Entdeckung des Thäters Erforderliche, durch Einsicht und aktenmäßige Aufzeichnung des Vorgefundenen zu wahren, kam gerade ein Mainzer Schiffmann, in der Absicht, nach Haus zu reisen, nach der Mordstätte. Dieser Mann, durch die Neugierde herbeigezogen, trat herzu und erzählte, wie er heute früh, als er den nämlichen Weg gegangen, ohnweit des letzteren, ein mit der Klinge in die Erde gestecktes, großes Messer gefunden, dasselbe herausgezogen und zu Darmstadt einem Mann für einen Kreuzer verkauft habe. Zugleich übergab dieser Schiffmann ein paar, ebenfalls in der Gegend gefundene, floretseidene Handschuhe. Derjenige, welcher das Messer gekauft, wurde ausgeforscht und dasselbe von ihm übergeben. Immittelst wurde der Ermordete von seinen Mitarbeitern in der Druckerei erkannt, der, durch die ruchbar gewordenen Verhältnisse Schneiders mit Lebrecht, ihre gemeinschaftliche Reise und das gefundene Schustermesser, fast zur Gewißheit erhobene Verdacht fiel auf Schneider, und es wurden alle Anstalten getroffen, seiner habhaft zu werden.
Dieser war immittelst – freilich noch unentdeckt – im vorgedachten Wirthshause zu Bessungen. Dorthin kamen des Nachmittags, mit mehrern anderen Leuten seines Standes, auch seine Nebengesellen, die ihm von dem verübten, seinem eigenen, Mord erzählten. Man schlug vor, in’s Hospital zu gehen, den Ermordeten zu sehen, und so trat Schneider nochmals, und als erheuchelt gleichgültiger, bloß neugieriger Zeuge, vor den von ihm zum Abscheu gegen die Menschheit entstellten Leichnam. Von diesem ging er mit seinen Kameraden in das Betzische Wirthshaus zu Darmstadt, wurde der thätig forschenden Polizei verrathen und arretirt. Erst hiernach entdeckte sich seine Qualität als Soldat. Gemeinsam von der Civil- und Militärbehörde ward ein augenblickliches Verhör beschlossen und noch um 9 Uhr Abends mit ihm begonnen. Die, durch das Extrem der Anstrengung seines ganzen Wesens herbeigeführte, totale Erschlaffung seiner körperlichen und geistigen Kräfte, die Angst, die Bestürzung und die Besorgniß seine Schuld zu verrathen, machten ihn einsylbig und seine Behandlung für den gehofften Zweck schwierig. Gänzliches Verstummen, und den angenommenen Schein des Schlafs oder einer Ohnmacht wählte er zum Mittel, denjenigen Fragen auszuweichen, die ihn in Widersprüche zu verwickeln, oder die ihm eine Folge von denjenigen schienen, durch die er sich gleich Anfangs, bei dem durch das rasche Verhör bezweckten, gänzlichen Mangel an Vorbereitung, bereits verwickelt hatte.
Schon jetzt konnte man sicher hoffen, daß eine konsequente, zweckmäßige Benutzung dieser Widersprüche und der dringenden Indicien, Geständniß oder Ueberführung nicht sehr lange mehr unerreicht lassen würden. Um aber auch das vielversprechende Mittel zum Geständniß, die Hinführung zu dem Leichnam in Gegenwart des Richters, und den hiervon gehofften Eindruck nicht unversucht zu lassen, wurde der folgende Tag hierzu gewählt. Der Verbrecher ward, unvorbereitet auf den Anblick, unter anderem Vorwand, in das Zimmer zu dem Leichnam geführt, der so ausgestellt war, daß der erste Blick das von Wunden entstellte Angesicht treffen mußte, in dem die von dem Mörder abgebrochene Spitze des Mordmessers stack.
Sichtbare Angst und Bestürzung malten sich auf Schneiders Angesicht, und er mied möglichst den Anblick des Leichnams. Alle Beredsamkeit, alle Ermahnungen der stets noch gemeinsam handelnden Richter wurden vergebens angewandt; Schneider läugnete sein Eigenthum an dem ihm vorgezeigten Messer, hartnäckiger seine Schuld, und berührte, aufgefordert, selbst die Hand des Ermordeten.
Seine Nebengesellen hatten immittelst aber dieses Messer als das ihm angehörige anerkannt, und standen, bereit zur Konfrontation, vor der Thüre des Zimmers. Man ließ einen derselben eintreten; bei dessen Anblick stieg die Verlegenheit, die Scham und Bestürzung des Mörders auf’s Extrem; er wagte ihn nicht anzusehen, und aus dem, um dem Befehle zu gehorchen, gegen seinen Kameraden ängstlich gewandten Kopfe schielten stets die Augen abwärts. Dieser Mensch, der nicht ohne Würde, und ohne sichtbare Aussprechung seiner gegen den Verbrecher regen Verachtung, vor den letzteren hintrat, und frei und ohne Zagen zu schwören sich bereit erklärte, das Mordmesser sey kein anderes, als das, womit Schneider stündlich neben ihm gearbeitet und dasselbe sey unversehrt gewesen, als er es zuletzt gesehen, war unzureichend, um Schneider zum Geständniß, oder nur zur Angabe der Wahrheit über das Messer zu bewegen. Der zweite Mitgeselle trat herein, und sein Anblick hatte gleiche Wirkung auf den Mörder. Auch er wiederholte auf gleiche Weise die Erklärung seines Kameraden, und hier erst gestand Schneider, das ihm vorgezeigte Messer sey sein Eigenthum.
Dieses Geständniß ward sogleich benutzt, und Rechenschaft von dem Mörder gefordert, wie es aus seinen Händen, und wie dessen abgebrochene Spitze in die Hirnschale des Menschen gekommen, den er als Gefährte begleitet habe und von dessen Schicksal er nothwendig Zeuge gewesen seyn müsse.
Schneider verstummte, beantwortete keine an ihn gerichtete Frage mehr. Mit Strenge endlich drohend, forderte man Antwort auf die vorgelegten Fragen, und Schneider sprach, statt jeder Ausflucht, nur das Bekenntniß seiner Schuld, das er, gleich nachher ausführlicher vernommen, und in dem weiteren Verfolg der Untersuchung, zur gerechten Möglichkeit seiner Verurtheilung erweiterte.
Das auf Allerhöchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, zur militärischen Verurtheilung des Inquisiten kommandirte Kriegsgericht, das, nach der obenbeschriebenen Art der Vorbereitung der hinterlistigen Ausführung (die dem Angegriffenen kräftige Gegenwehr, oder die Flucht ohnmöglich machen sollte) das vorliegende Verbrechen als einen Meuchelmord betrachtete, wich von der gesetzlichen Strafe des Rades, obgleich nach dem 35. Kriegsartikel alle nicht militärische Verbrechen die Strafe des allgemeinen Rechts treffen soll*), wegen einiger, dem Verbrecher zu gut gerechneten Milderungsgründe, ab, und verurtheilte denselben zum Strang, welche Strafe denn, durch die Gnade des Durchlauchtigsten Souveräns, auf die Strafe des Erschießens gemildert wurde.
*) S. über die, der neuen Militärstrafgesetzgebung vom Jahr 1822 vorangegangene, sehr mangelhafte, Militärstraf-Gesetzgebung und Rechtspflege die allgemeine Militärzeitung v. J. 1826, Nro. 11. über diese neuere Gesetzgebung ebendas. Nr. 11 – 13, meine Uebersicht der Rechtsgesetzgebung des Großherzogth. Hessen unter dem Großherzog Ludwig I., vom J. 1790 – 1830, in Schunk’s Jahrbüchern der gesammten teutschen jurist. Literatur, Band 20, S. 213 u. 214, Hitzigs Annalen der teutschen und ausländischen Kriminalrechtspflege, Heft 18, S. 289 u. 290, und Hessen-Darmst. Civil-Prozeßordn. vom Jahr 1724, und peinliche Gerichtsordnung vom Jahr 1726, mit Supplem., Darmstadt 1830, S. 346 etc.
Das Urteil sei am 7. Mai 1816 bekanntgegeben und Schneider am folgenden Tag hingerichtet worden. Zum Schluß zieht Bopp Parallelen zwischen diesem und einem von Anselm v. Feuerbach in „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen“ (1828) referierten Fall.
Überlieferung
Druck: Bibliothek gewählter Strafrechtsfälle, Hg. von Hofgerichts-Advokat Bopp in Darmstadt, 1. Bd, Heft 1, 1834 (diese Darstellung folgt MBA VII.2, S. 317–329).
Erläuterungen
Büchner kannte den Mordfall vermutlich auch durch mündliche Überlieferung in Darmstadt und speziell dadurch, dass sein Vetter Carl von Bechtold an der Ermittlung gegen den Mörder beteiligt war und das Kommando zu dessen Füsilierung befehligt hatte (vgl. Carl von Bechtold: Tagebucheinträge zum Mordfall Schneider).