HL Dok 3.3.5.
Moritz Breidenbach: Mitteilung über Johann Konrad Kuhls Denunziation; Darmstadt, September 1844
[...] daß [...] Kuhl die Verhaftung und Untersuchung gegen den Studenten Minnigerode herbeigeführt hat, das müssen wir als der strengsten Wahrheit gemäß aus den uns vorliegenden Verwaltungsacten bestätigen [...]. Kuhl war es also, der am 31ten Juli 1834 die Anzeige machte, daß in der vergangenen Nacht die Studenten Minnigerode und Schütz nebst Carl Zeuner von Butzbach aus in die »Umgegend« von Offenbach sich begeben hätten um daselbst die revolutionäre Druckschrift »den Landboten«, die [76] in Offenbach gedruckt worden, von einem »Reisenden« in Empfang zu nehmen. Die Anzeige war zugleich mit solchen Specialitäten begleitet, die wiederum mit anderweiten, der Regierung zugekommenen Notizen so sehr übereinstimmten, daß an der Wahrheit nicht zu zweifeln war und daher ein rascher Vorschritt dringend geboten erschien. In Folge hiervon ward Student Minnigerode, mit einer Masse von Exemplaren bepackt, ergriffen und an die Gerichte abgeliefert.
Kuhl war in der Lage, die spätere gerichtliche Untersuchung gegen ihn ergab objective Gewißheit darüber, Anzeige zu machen, bevor das Manuscript in die Druckerei wanderte, er kannte die Verfasser, er konnte sie angeben und man hätte bei ihnen das Manuscript ergriffen. Statt dem ließ er ruhig das Verbrechen sich vollenden; gegen unglückliche Jünglinge richtete er seine Denunciation, auf sein Haupt fällt also das Schicksal dieser Werkzeuge, der Kummer und die Trauer, in welche achtbare Familien versetzt wurden. Daß die Regierung nicht die Hände in den Schooß legte und die Verbreitung jenes »Landboten«, geschrieben in der vereinigten Sprache eines Robespierre, Marat und Lamennais, ruhig gewähren ließ, wird wohl sehr natürlich erscheinen. [...]
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[129] [...] Weiter ergab die Untersuchung [...], daß Kuhl Wissenschaft von dem Manuscript des Landboten hatte, ehe es in die Druckerei wanderte, ja daß ihm Stellen daraus vorgelesen worden [...].
Überlieferung: D: [Moritz] Breidenbach: Mittheilungen über die gerichtlich abgewiesenen Klagen des Johann Conrad Kuhl zu Butzbach gegen [...] Staatsminister Freiherrn du Thil [...], Darmstadt: Jonghaus 1844, S. 75 f. u. 129.
Datierung: Nach dem »Vorwort«, D, S. 4.