HL Dok 3.2.1.
Bundeszentralbehörde: Schreiben an das Landgericht Marburg; Frankfurt a. M., 16. April 1835

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[...] Es ist nur ermittelt, daß Minnigerode in Gesellschaft mit dem flüchtigen Studenten Friedrich Jakob Schütz aus Mainz sich am 30n July v. J. von Gießen nach Butzbach begeben, dort dem Rektor Weidig einen langen Besuch gemacht, und demselben ein Schreiben des Studenten August Becker aus Biedenkopf übergeben, und sich Abends nach 10 Uhr mit Schütz und wahrscheinlich auch mit dem Butzbacher jungen Bürger Karl Zeuner, wie man glaubt, über Bergen nach Offenbach auf den Weg gemacht hat. Ueber den Aufenthalt Minnigerode’s in Offenbach, wo derselbe mit der Brede’schen Buchdruckerei verkehrt haben soll, ist uns wenig bekannt. Am 1n August kehrte Minnigerode über Butzbach, wo derselbe anhielt, und Friedberg, wo er auch einen kurzen Aufenthalt machte, nach Gießen zurück, wo seine Arretirung Abends um 6 Uhr erfolgte.

Unmittelbar nach der Arretirung Minnigerode’s eilte sein Freund, der Gießener Student Georg Büchner aus Darmstadt nach Frankfurt, ohne Zweifel, um die hiesigen Freunde davon in Kenntniß zu setzen.

Es läßt sich nicht bezweifeln, daß der Plan war, den Landboten gleichzeitig, aber an verschiedenen Orten durch Minnigerode, den Studenten Schütz und den Karl Zeuner im Großherzogthume Hessen zu verbreiten.

Wir erlauben uns aber darauf aufmerksam zu machen, daß der Student Weller aus Marburg am 28n July v. J, also zwey Tage bevor Minnigerode seine Reise antrat, zu Gießen dessen Gast war. Mit Weller waren noch andere Marburger Studenten nach Gießen gekommen, einige mit grün, weiß, rothen, andere mit blau, weiß, rothen Farben. [...]

Der Hessische Landbote ist nicht das Werk eines Studenten, sondern unverkennbar eines erfahrnen, gewandten und geübten demagogischen Schriftstellers, der die Studenten nur zur Verbreitung der Flugschrift benutzt haben wird. Der lange Besuch des Minnigerode und Schütz bei dem Rektor Weidig, damals in Butzbach, verdient bei der Frage, wer der Verfasser sey, wohl vorzügliche Berücksichtigung.

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Fritz v. Wagemann

Überlieferung
h1: STA Marburg, 266 Marburg, Nr. 32, fol. 89 f. (Prozeß 33, 230-232); h2: STA Marburg, 266 Marburg, Nr. 45, o. Bl. nach Anl. 114; d: Bräuning-Oktavio 1976, 23.