HL Dok 1.7.3.
Verhörprotokoll Leopold Eichelberg; Marburg 17. Juni 1835

Bei Gelegenheit wo Weidig und Clemm bei mir zusammentrafen, erwähnte Weidig als Vorwurf für Clemm eines Schreiners, (dessen Name ich mich aber nicht mehr entsinne) mit welchem die Gießener Studenten ihren Unfug schon so weit getrieben, daß sie denselben mit dem agrarischen Gesetz bekannt machten, das sie dereinst zusammen in Anwendung bringen wollten:

In Bezug auf den Vorfall zwischen den Gießener Studenten und dem erwähnten Schreiner suchte sich Clemm dadurch zu rechtfertigen, daß das Ganze nur ein Spaß gewesen. Der Schreiner habe nämlich ihn nebst einigen seiner Freunde von Butzbach auf dem Wege nach Gießen begleitet und bei eben dieser Gelegenheit habe einer aus der Gesellschaft zu dem Schreiner gesagt: seht, wenn wir es erst einmal so weit haben wie wir wollen, werden alle diese Felder in gleiche Theile getheilt und jeder ohne Unterschied bekommt seinen Theil.

Überlieferung
Handschrift: Staatsarchiv Marburg, 266 Marburg, Nr. 29, fol. 22 f.; Druck: MBA II.2, S. 106 f.