HL Dok 1.7.2.
Gustav Clemm: Vorstellung an den Großherzog von Hessen-Darmstadt; Friedberg 22. Mai 1835

Am 8. Mai 1835 wurde Clemm gerichtlich verhaftet; am 22. desselben Monats reichte er aus der Haft eine Vorstellung an Se. Königl. Hoheit den Großherzog mit der Bitte ein, ihm während des Laufes der Untersuchung allergnädigst sicheres Geleit ertheilen zu wollen, so daß er seiner Haft entlassen werde. Diese bei den Gerichtsacten befindliche Vorstellung verbreitete sich umfassend über die Motive des Angeschuldigten zum Bekenntnisse und es sind daher folgende Stellen hervorzuheben:

„Von tiefer Reue durchdrungen, wagt es ein junger Mann, aus dem Gefängniß zum Throne Ew. K. H. seine Stimme zu erheben, der zwar lange Zeit den teuflischen Verführungskünsten einer ränkevollen und ruchlosen Partei unterlag, der aber auch, nachdem einmal die Stimme seines besseren Selbst erweckt worden war, durch eigne moralische Kraft sich wieder aufgerichtet und in die Sphäre des Lichts und der Tugend wieder emporgeschwungen hat etc. Wie der blinde Fanatismus der jungen Leute immer mehr gesteigert wurde, bis er endlich in das bekannte Frankfurter Attentat vom 3. April 1833 ausbrach, ist zu bekannt, als daß ich die Geschichte einer solch’ traurigen Verirrung weiter zu schildern brauchte. Ich selbst, mit reinem, schuldlosem Herz ein Opfer dieser gefährlichen Faction, nahm an Allem Theil, ohne zu wissen, was ich that. Als endlich die ernste Nemesis, deren mächtige Stimme sich ja in der ganzen Geschichte noch niemals verläugnet hat, den Frankfurter Revolutionsversuch verunglücken ließ, wurde auch ich auf einige Augenblicke zum Nachdenken gebracht etc.“

Er führt nun an, daß er zum Läugnen bestimmt, daß er nach seiner Freilassung bewillkommnet, seiner Eitelkeit geschmeichelt worden sei und er sich abermals zu politischen Umtrieben habe bestimmen lassen, sodann heißt es in Bezug auf seine Eröffnungen wörtlich:

„Endlich, nachdem ich die ganze schändliche Faction des Aufruhrs immer näher kennen gelernt hatte, öffnete mir mit Einem Male Ein Umstand die Augen, den ich bis jetzt durch die schönen Phrasen der glattzüngigen Revolutionärs noch gar nicht bemerkt hatte – das war ihre wahrhaft ruchlose Theorie einer öffentlichen Moral und Staatseinrichtung überhaupt. Die Revolution sollte darnach eröffnet werden mit einem Kriege gegen die Reichen. ‚Alles Vermögen ist Gemeingut,’ wurde docirt etc. Ein falscher Eid wurde in vorkommenden Fällen für eine der heiligsten Pflichten erklärt etc. Ich schauderte zurück, als ich diese Entdeckungen machte etc., aber das Licht einer höheren Erkenntniß hatte nun einmal seine Strahlen in mein unverdorbenes Gemüth geworfen, die taumelnde Verblendung, in der ich so lange gelebt hatte, mußte weichen, und ich war gerettet! Freilich war mir das Alles noch so neu und die Ansichten, Grundsätze und Gefühle, welche so lange ausschließlich mein Inneres erfüllt hatten, hatten sich so tief in mein Herz gesenkt, daß ich sie nicht so mit Einem Male herauszureißen vermochte, und dadurch gerieth ich Anfangs in eine Verwirrung, aus der ich mir nicht recht herauszuhelfen wußte; da führte mich während dieses Kampfes in meiner Seele eine himmlische Fügung zu einem Ehrenmanne, der, ohne zu wissen, was in mir vorging, mir im Allgemeinen wegen meines Lebenswandels so ergreifende Vorstellungen und Ermahnungen hielt, daß dadurch auf einmal mein dunkles Gefühl zur hellen Erkenntniß reifte, daß es meine Pflicht sei, nicht nur gänzlich von der Partei der Revolution abzulassen, sondern auch dem Gerichte Alles anzugeben, um meine Verirrung einigermaßen wieder gut zu machen. Die Behörde, welche die Untersuchung gegen mich führte, wird mir gewiß das Zeugniß geben, daß ich meine Sünden tief und schmerzlich bereue, daß ich mit der redlichsten Aufrichtigkeit sowohl mein Verschulden, als das ganze Getriebe der Revolutionärs enthüllt habe, daß ich überhaupt Alles thue, was in meinen Kräften steht, um meine Vergehungen durch die That auszusöhnen und die gefährliche Partei, welche Moral, Religion, Recht, ja selbst die Möglichkeit des Staates überhaupt, aufzuheben trachtet, für immer unschädlich zu machen, und daß ich deßhalb der Verzeihung und Gnade Eurer Königlichen Hoheit nicht unwürdig bin.“

Am Schlusse führte Clemm noch seine gestörte Gesundheit als Grund zur Willfahrung seiner Bitte an.

Überlieferung
Druck: Friedrich Noellner, Actenmäßige Darlegung des wegen Hochverraths eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer D. Friedrich Ludwig Weidig, 1844, S. 223 f. (vgl. MBA II.2, S. 105 f.).