LZ 4160
Universität Zürich: Honorarabrechnung für Büchners Kolleg, 21. November 1836 und 11. März 1837

Repartition der eingenommen Honorare an die Hr. Docenten
Winter Semester 1836/37, [...]

 

Beleg
No

Datum

Facultät

Docent

Zuhörer

Coll
No

Netto
Fr. R.

[Summe]
Fr. R.

[…]

 

 

 

 

 

 

 

58

21. Novb

[Philos.]

Hr.Büchner

3.

100

41.16

 

59

11.Merz

     „

    „

2.

  „

27.44

68.60


Überlieferung: 
H: STA Zürich, UU 25.2; d1: Mayer 1982b , S. 359.

Erläuterungen
Nach § 67 der Universitätsordnung (vgl. LZ 4060) hatte der Verwalter vor der Inskription von den Studenten die Honorare einzuziehen und diese „mit Abzug von zwei vom Hundert nach Verfluß von vierzehn Tagen dem Docenten“ zu übersenden, „die später eingehenden [Honorare] gelegentlich“. Anscheinend waren jedoch die beiden Auszahlungsdaten 21. Nov. 1836 und 11. März 1837 die generell üblichen. Der zweite Betrag (für die später gemeldeten Hörer Alban und Schulz, s. LZ 4150) wurde also erst nach Büchners Tod ausbezahlt.

Eingestellt Juni 2017