LZ 370
Ernst Büchner : Brief an den Hospitalmeister Andreas Darmstädter ; Darmstadt 29. Dezember 1830

Zeitleiste Frühjahr bis Herbst 1831

C.D.268.

Ew. Wohlgeboren

beehre ich mich anliegenden Aufsatz, in Beziehung auf die durch uns verabredete Bekanntmachung im hiesigen Wochenblatt, zur gefälligen Einsicht zu überschicken, mit der Bitte nunmehro das Weitere in dieser Angelegenheit nach Ihrem Ermessen und Gutdünken zu besorgen, oder mir die allenfallsige Umstände bekannt machen zu wollen.

Der Erzielung eines guten und wohlthätigen Zwecks wird hoffentlich nichts im Wege stehen. Die Inseratgebühren werde ich bezahlen.

Hochachtungsvoll
Dr Büchner
Darmstadt den 29: Dez. 1830

b) Polizeirat Frey: Notiz

Der Hospitalmeister Darmstätter hat das obige, an ihn gerichtete Schreiben des Ghzn Medicinalraths Dr Büchner unterm heutigen an mich abgegeben. Ich glaube nicht, daß der, darin ausgedrückten wohlthätigen Absicht irgend etwas entgegengesetzt werden könne, und daß daher die anliegend projectirte Bekanntmachung ohnbedenklich im Wochenblatt aufzunehmen sei. Dstdt d 9. Februar 1831.

Frey

c) Ernst Büchner: „Aufsatz“ zur geplanten Bekanntmachung

Seit etwa drei Jahren haben sich in dem hiesigen Krankenhaus, unter Leitung der Hospital-Ärzte, mehrere junge Leute, deren Verhältniße ihnen nicht erlaubten eine öffentliche Lehranstalt zu besuchen, zu Wundärzten gebildet, die, nach bestandener Prüfung vor dem Gr. Collegio medico dahier, auch bereits ihr Unterkommen gefunden haben. Da nun aber noch mehrere auf diesem Wege gebildete Wundärzte ebenfalls eine baldige Versorgung hoffen dürften, so halten wir es für angemeßen, hiesige Einwohner, deren allenfallsiger Wunsch es seyn mögte, einen ihrer Söhne zum geschickten Wundarzt bilden zu laßen, ohne hierzu die sonst großen damit verbundenen Kosten bestreiten zu können, auf die sich ihnen hierzu darbietende Gelegenheit aufmerksam zu machen.

Überlieferung
Handschrift: Staatsarchiv Darmstadt, ST 12A 16, 2. Abschnitt e2