HL Dok 6.2.5.
Friedrich Noellner: „Actenmäßige Darlegung des wegen Hochverraths eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer D. Friedrich Ludwig Weidig“; Darmstadt 1844

Die Collusion durch ein in Folge von Verabredung gewähltes Lied, in welchem der Vers mit einer römischen und der darin vorkommende Buchstabe mit einer arabischen Zahl bezeichnet wurde, ist häufig geübt worden.*)

*) z. B. in folgender Weise:

I.

1 2 3  4 5 6 etc.

Ein wohlgenährter Candidat,

II.

1 2 3  4  etc.

Der niemals einen Fehltritt that etc.

Überlieferung
Druck: Friedrich Noellner, Actenmäßige Darlegung des wegen Hochverraths eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer D. Friedrich Ludwig Weidig, 1844, S. 176 (vgl. MBA II.2, S. 288 f.).