HL Dok 1.2.1.
Verhörprotokoll Gustav Clemm; Gießen 4. Mai 1835
Der jetzt geflüchtete Student Büchner hat namentlich einen falschen Eid geschworen in der UntersuchungsSache gegen den Kriegk, es ist dies während meiner Verhaftung geschehen. Nach meiner Freilassung habe ich aber gar oft den Büchner von Gewissensbissen gefoltert und geplagt gesehen und er verwünschte gar oft, daß er sich zu dem falschen Eide habe verleiten lassen.
Überlieferung
Handschrift: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a. M., Criminalia, Nr. 11867, p. 242 f.; Druck: MBA II.2, S. 74.